Regeln für Balkonkraftwerke werden erleichtert
Schon jetzt gibt es einen Boom bei den kleinen Solaranlagen für den Balkon. Mit dem nun beschlossenen Solarpaket soll es noch weniger bürokratische Hürden geben: Es ist zum Beispiel eine höhere Leistung erlaubt, zudem wird die Anmeldung weiter vereinfacht.
Im Saarland sind bereits rund 6000 Mini-Solaranlagen in Betrieb – künftig könnten es noch mehr werden. Bereits Ende April haben Bundesrat und Bundestag das Solarpaket 2 beschlossen, das die Installation solcher Balkonkraftwerke noch einmal erleichtern soll.
Das Gesetz muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit es in Kraft tritt.
Mehr Leistung, rückwärtslaufende Zähler erlaubt
Die neuen Regelungen sehen zum Beispiel eine höhere Leistung von 800 Watt statt bislang 600 Watt am Wechselrichter vor. Außerdem werden übergangsweise auch ältere, noch rückwärtslaufende Stromzähler erlaubt.
Die Geräte, die in der Regel zwischen 400 und 500 Euro kosten, müssen künftig auch nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur noch mit einem vereinfachten Verfahren bei der Bundesnetzagentur.
Ebenfalls gesetzlich geregelt ist nun auch, das normale Schukostecker verwendet werden dürfen. Vereinfachungen gibt es zudem für Wohnungseigentümer und Mieter in Mehrparteienhäusern. Die Genehmigung wird erleichtert.
Erleichterung auch für große PV-Anlagen
Generell soll es weniger Hürden in Mehrparteienhäusern geben – auch für große Photovoltaikanlagen (PV). Das betrifft etwa den Mieterstrom, der vor Ort mit einer Anlage erzeugt wird. Solar auf dem Dach soll mit verbesserten Förderbedingungen, angehobenen Fördersätzen und unkomplizierten Abrechnungsmöglichkeiten bei selbst genutztem Strom deutlich attraktiver werden.
Daneben sollen Solaranlagen auf Gewerbegebäuden wie Supermärkten oder Fabrikhallen sowie auf Firmenparkplätzen gefördert und Solaranlagen über Ackerflächen forciert werden.
Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 07.05.2024 im SR Fernsehen.