Zahl der Balkonkraftwerke wächst auch im Saarland weiter an
In Deutschland gibt es immer mehr Balkonkraftwerke. Auch im Saarland erfreuen sich die Mini-Solaranlagen immer größerer Beliebtheit – allein seit Anfang des Jahres sind knapp 800 in Betrieb genommen worden. Künftig gelten zudem einfachere Regeln für Balkonkraftwerke.
Sogenannte Balkonkraftwerke boomen – auch im Saarland. Schließlich gelten sie als relativ einfache und bezahlbare Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen oder einfach Stromkosten zu sparen. "Der große Vorteil ist, dass man mit wenig Aufwand selbst Strom erzeugen und direkt nutzen kann", sagte Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, bereits im vergangenen Juli dem SR.
Allein seit Anfang dieses Jahres sind mindestens 782 Balkonkraftwerke und andere Mini-Solaranlagen im Saarland in Betrieb gegangen. Das geht aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Stand 8. April) hervor. Tatsächlich dürfte die Zahl noch höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, andererseits Anlagen auch nachgemeldet werden können.
Seit 2021 knapp 6000 Mini-Solaranlagen im Saarland in Betrieb
Seit 2021 sind insgesamt 5865 Anlagen im Saarland registriert worden, davon 1770 im vergangenen Jahr. Deutschlandweit kamen im ersten Quartal 2024 mehr als 50.000 registrierte Anlagen hinzu. Damit sind inzwischen mehr als 400.000 der sogenannten steckerfertigen Solaranlagen in der Bundesrepublik in Betrieb.
Geht das Wachstum weiter? Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hält es für wahrscheinlich, "dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen wird", sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Das dürfte auch an der zum Monatswechsel in Kraft getretenen Änderung bei der Registrierung neuer Balkonkraftwerke liegen. "So wie jede unverhältnismäßige Marktbarriere die Nachfrage bremst. So führt umgekehrt fast jeder Abbau von Bürokratie zu einer Belebung der Nachfrage", sagt Körnig.
Bürokratie-Abbau bei Balkonkraftwerken geplant
Demnach hat die Bundesnetzagentur zum 1. April bereits die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht und verweist auf weitere geplante Maßnahmen in einem geplanten Solarpaket. Schon im vergangenen August hatte das Bundeskabinett ein Solarpaket auf den Weg gebracht. Es enthält unter anderem den Abbau bürokratischer Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie.
Nur: Das Paket hängt seit Monaten in den parlamentarischen Beratungen fest. "Wir hoffen, dass es noch im April zu einer Verabschiedung des Solarpakets I im Bundestag kommen wird", heißt es dazu vom BSW.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird dann ausreichend sein.
Zudem soll es für Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. "In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen", heißt es im Gesetzentwurf.
Ratgeber zu Balkonkraftwerken:
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 07.04.2024 berichtet.