Private Parkraumüberwachung
In einer Innenstadt nach einem Parkplatz zu suchen, das kann ganz schön stressig sein. Wer keine weiten Wege zu Fuß zurücklegen kann, ist aber darauf angewiesen. Sina Gentes aus Saarbrücken zum Beispiel sitzt im Rollstuhl. Wenn ihre Mutter sie zu Terminen fährt, parken sie nah am Ziel und freuen sich über kostenlose Kunden- oder Patientenparkplätze. Doch vor ein paar Wochen haben sie eine negative und vor allem teure Erfahrung gemacht – auf dem Parkplatz einer Praxis für Physiotherapie, der von einer Firma überwacht wird.
Sina Gentes braucht einen neuen Physiotherapeuten, deswegen wollte ihr Mutter in einer Praxis einen Termin ausmachen, die im selben Haus wie die ihrer Zahnärztin liegt. „Wir sind auf dem Parkplatz unter dem Gebäude gefahren und ich habe gesehen, dass dort auf einem Schild die Parkplätze des Physiotherapeuten markiert sind“, erzählt Christiane Gentes. Sie habe sich auf einen freien Platz gestellt, den Elektrorollstuhl mit ihrer Tochter ausgeladen und zum Fahrstuhl, der ins Gebäude führt, gefahren. Doch der Rollstuhl war zu breit für den Lift. Also kam die Praxis nicht für eine Therapie in Frage. Mutter und Tochter verließen nach ein paar Minuten den Parkplatz wieder.
107 Euro für ein Knöllchen
Einige Wochen später bekam die Familie Post. Eine Zahlungsaufforderung wegen widerrechtlichen Parkens an der Praxis: 107 Euro. Den Brief geschrieben hatte eine Firma zur Parkraumüberwachung aus München. Die machte eine Strafgebühr, Servicekosten und Kosten zur Halterermittlung geltend. Christiane Gentes rief bei der Firma an, um dem zu widersprechen und erfuhr: Nur der Auftraggeber, also die Praxis, könne den Vorgang stornieren. Doch die lehnte ab, der Schwerbehindertenausweis der Tochter machte auf sie keinen Eindruck. Christiane Gentes überlegte, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Rechtsweg könnte noch teurer sein
Man müsse prüfen, ob sich es sich lohne, rechtlichen Beistand in so einem Fall zu suchen, sagt Rechtsanwalt Dirk Gerlach. Denn Beratungskosten oder auch der Selbstbehalt können die Rechnung des Parkwächters übersteigen. Trotzdem muss man eine so hohe Gebühr nicht einfach so hinnehmen. Zwar hat der Besitzer des Parkplatzes das Recht, sein Gelände überwachen zu lassen. Aber es gibt bestimmte Regeln.
1. Das Schild, das auf die Parkraumüberwachung hinweist, muss klar erkennbar angebracht und ausreichend groß sein.
2. Kommt Kameraüberwachung zum Einsatz, dann darf nur der private Raum eingefangen werden, also der Parkplatz der betroffenen Praxis und kein öffentlicher Raum.
3. Wird eine Strafgebühr wegen Falschparkens ausgestellt, gibt es zwar keine konkreten rechtlichen Vorgaben zur Höhe. Aber Orientierung, was im Rahmen ist, bieten Bußgelder für ähnliche Parkverstöße im öffentlichen Raum. Dafür werden 20 bis 25 Euro fällig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass 30 Euro für Falschparken auf einem privaten Parkplatz in Ordnung sind.
Parksituation vorher genau klären
Um Falschparken zu vermeiden, sollte man nach entsprechenden Hinweisschildern zu den Konditionen auf dem Parkplatz suchen.
Oft gibt es eine Höchstparkdauer. Hat man die überschritten, sollte man den Parkplatzbetreiber sofort ansprechen. Denn meist gibt es kein „Knöllchen“ direkt nach dem Verstoß, sondern einen Brief Tage oder Wochen später.
Ist die Rechnung da, nachschauen, wie die Kosten aufgeschlüsselt sind. Mahngebühr und Halterermittlung braucht man nicht zu bezahlen.
Warum sind die privaten Knöllchen so teuer im Vergleich zu Falschparken im öffentlichen Raum? Die private Parkraumüberwachung ist ein Geschäftsmodell, an dem zwei Seiten verdienen. Die Überwachungsfirma kontrolliert den Parkraum und kümmert sich um die Einforderung der Strafgebühren. Der Auftraggeber, der Besitzer des Parkraums, ist häufig an den Einnahmen beteiligt.
Familie Gentes hat schließlich den geforderten Betrag bezahlt. „Wir hatten Angst, dass noch mehr Kosten auf uns zukommen könnten, denn in dem Brief war die Rede davon, dass sich weitere Mahngebühren bis zu 500 Euro auftürmen könnten.“ Obwohl die Familie eine Rechtsschutzversicherung hat, hat sie die nicht beansprucht. „Der Eigenanteil liegt bei über 300 Euro. Das hätte sich nicht gelohnt“, sagt Christiane Gentes.
Tipp des Juristen: „Die betroffene Familie hätte nur 50 Euro zahlen sollen, und es darauf ankommen lassen, ob die Firma den Rest einklagt.“ Denn auch sie muss abwägen, ob die Kosten für den Rechtsanwalt, die sie dann tragen muss, noch im Verhältnis steht.
Link zur Verbraucherzentrale mit weiteren Informationen.
Ein Thema am 19.02.2025 in der Sendung "SR3 am Vormittag"
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in "SR 3 am Vormittag" auf SR 3 Saarlandwelle.