"Gut zu wissen": Autounfall – Schaden lieber selber zahlen?

Autounfall – Schaden lieber selber zahlen?

Gut zu wissen

Sarah Sassou   18.09.2024 | 09:48 Uhr

Beule, Blechschaden, Kratzer im Auto. Bei Unfallschäden zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber dann droht auch eine Hochstufung. Wann lohnt es sich also, für den Schaden selbst aufzukommen?

Für viele ist das Auto nicht nur ein Transportmittel. Es wird gehegt und gepflegt und ein Blechschaden ist mehr als ärgerlich. Vor allem, weil schon ein vermeintlich kleiner Kratzer teuer werden kann. Gut, wenn dann die Versicherung den Schaden übernimmt.

Das Problem: Je nach Vertrag werden Versicherungsnehmer dann hochgestuft. Das bedeutet: Die Prämien werden teurer.

Man hat die Wahl

Wer einen Schaden an einem fremden Auto verursacht, der muss es seiner Versicherung melden. Dazu hat man die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die in Deutschland kein Auto zugelassen werden darf. Die Versicherung reguliert dann den Schaden und fragt im Anschluss beim Versicherungsnehmer nach, ob er den Schaden selbst übernehmen will. Denn wenn er es der Versicherung überlässt, wird sie die Prämien anheben.

Michael Sittig, Jurist und Versicherungsexperte bei Stiftung Wartentest erklärt: „Das System bei Versicherungen kann man sich wie eine Treppe vorstellen, auf der ich immer weiter hochsteige, wenn ich unfallfrei fahre. Wenn ich sechs Jahre lang keinen Unfall hatte, bin ich in der Schadenfreiheitsklasse sechs (SFK 6) eingeordnet. Lasse ich nun einen Unfall über die Versicherung regulieren, falle ich zurück auf die Schadenfreiheitsklasse eins.“ Und die Versicherungsprämien sind dann wieder höher.  

Schadensrechner benutzen

Deswegen rät Michael Sittig, die Daten, Schadenssumme und Beiträge zur Versicherung in ein Rechenprogramm einzugeben. Die Rechner findet man im Internet, auch auf der Seite der Stiftung Warentest. Sie berechnen, ob es sinnvoller ist, den Schaden nach einem Unfall selbst zu zahlen oder ob man besser eine höhere Versicherungsprämie in Kauf nimmt.

Schaden muss nicht behoben werden

Übrigens: Wer Geld für einen Unfallschaden erhält, egal ob vom Verursacher oder Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, ihn auch beheben zu lassen. Man kann das Geld auch für etwas Anderes ausgeben. „Allerdings zahlt die Versicherung dann nur den Netto-Betrag aus. Lässt man in einer Werkstatt reparieren, bekommt diese auch die Mehrwertsteuer von der Versicherung“, erläutert Versicherungsexperte Sittig.

Die richtige Versicherung finden

Aber bevor man sich überhaupt Gedanken über die Regulierung eines Unfallschadens machen muss, muss man erst einmal die richtige Kfz-Versicherung für sich selbst finden. Will man nur die gesetzliche vorgeschriebene Haftpflicht, könne man nach dem Preis gehen, sagt Michael Sittig.

Wer aber mehr absichern will, der sollte vergleichen. Mit der Teilkasko sind Schäden von außen abgedeckt, also Diebstahl, Hagel- sowie Brandschäden oder Marderbisse. Entscheidet man sich für Vollkasko, sind auch eigene Fahrfehler im Versicherungsschutz drin – vorausgesetzt, man hat sie nicht fahrlässig verursacht.

Teil- oder Vollkasko?

Wie entscheidet man, ob der Teilkaskoschutz reicht oder es doch besser Vollkasko sein sollte? „Habe ich im Falle eines von mir verursachten Unfalls das Geld, um mein Auto bei einem Totalschaden zu ersetzen, dann reicht Teilkasko“, erklärt Stiftung-Warentest- Redakteur Michael Sittig. Gerade bei teuren Autos oder auch Neuwagen sei es üblich, Vollkasko zu wählen.

Selbstbeteiligung & Rabattschutz

Etwas günstiger werden Versicherungsprämien, wenn man eine Selbstbeteiligung wählt – 150 Euro bei Teilkasko, 300 Euro bei Vollkasko, so die allgemeinen Richtwerte. Gut überlegen sollte man sich, ob man einen Rabattschutz dazu wählt. Das bedeutet, dass man einmal pro Jahr einen Unfall melden darf, den man verursacht hat und den die Versicherung reguliert, ohne dass man in den Prämien steigt. Michael Sittig hat sich das für seinen Fall mal ausgerechnet: „Ich würde für den Rabattschutz 71 Euro mehr im Jahr zahlen. Das wären in zehn unfallfreien Jahren 710 Euro mehr, die ich ausgegeben hätte.“

Der Rabattschutz ist aber nicht für alle möglich. In der Regel muss man mehrere Jahre unfallfrei gewesen sein und damit sind Fahranfänger schon mal ausgeschlossen.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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