Was sich 2024 ändert
Gut zu wissen: Neues Jahr, neue Regelungen
Mit dem Jahreswechsel kündigen sich auch Neuerungen für Verbraucher an. Einige davon sind wegen der notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt Mitte Dezember noch kurzfristig geändert worden. Ein Blick auf Regelungen und Gesetze, die das Jahr 2024 mit sich bringt.
1. Energie und Umwelt
Gebäudeenergiegesetz
Die wahrscheinlich am stärksten diskutierte Neuheit ist das ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz. Demnach muss jede neu eingebaute Heizung künftig zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab dem 01. Januar. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen.
Hinweis: Als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind im Bundeshaushalt für 2024 Einsparungen vorgesehen, die vor allem den Klima- und Transformationsfonds betreffen. Dazu gehörten auch die Hilfen für den Austausch von Heizungen.
Strom- und Gaspreisbremse
Die im Rahmen der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme haben 2023 für finanzielle Entlastung bei Verbrauchern gesorgt. Allerdings laufen diese zum 31.12.2023 aus. Ebenfalls als Folge des Verfassungsgerichtsurteils zum Haushalt wird die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verlängerung bis Ende März 2024 nicht umgesetzt werden.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt ab März 2024 wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent. Die Umsatzsteuerabsenkung war eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung im Rahmen der Energiekrise. Vom 01.10.2022 bis voraussichtlich zum 29.02.2024 gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
PV-Anlagen
Der Betrieb von privaten Photovoltaik-Anlagen soll ab dem 01. Januar vereinfacht werden. Bei Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) gilt dann ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Für Steckersolar-Geräte wird die Anmeldung unkomplizierter. Die Geräte müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und das Verfahren wird verschlankt.
Ab 2024 werden aufgrund des Haushaltsbeschlusses der Bundesregierung allerdings auch Solarförderungen gekürzt werden.
C02-Preis
Um die Einnahmen des Klima- und Transformationsfond zu erhöhen, soll der CO2-Preis für Sprit, Heizöl und Gas schneller steigen als bislang geplant. Derzeit beträgt der Preis 30 Euro pro Tonne, ab 2024 soll er nun 45 Euro statt der geplanten 40 Euro betragen. Die Staatseinnahmen würden so voraussichtlich um gut eine Milliarde Euro höher ausfallen. Die Folge: Tanken und Heizen wird für Verbraucher teurer.
Pfand
Ab dem 01.Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent pro Stück. Darunter fallen auch einige Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben.
Deckel
Eine weitere Änderung im Getränkesortiment wird im kommenden Jahr der angebundene Deckel an Flaschen sein. Die EU-Richtlinie „Tethered Caps“ tritt im Juli 2024 in Kraft. Ab dann müssen Verschlüsse auf Getränkekartons und PET-Einwegflaschen fest mit dem Behältnis verbunden sein.
2. Einkommen
Bürgergeld
Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld die sogenannten Hartz 4-Leistungen. Zum ersten Jahrestag am 01.Januar 2024 steigen nun die Regelsätze. Für alleinstehende Erwachsene steigt damit der Satz um 61 Euro auf dann 563 Euro pro Monat, für Paare steigt er von 902 auf 1012 Euro. Damit erhöht sich das Bürgergeld um etwa 12 Prozent.
Das Bürgergeld wird zwar angehoben, allerdings gilt auch: wer Arbeit verweigert, muss mit schärferen Sanktionen rechnen. Auch sämtliche Bürgergeld-Bonuszahlungen bei Weiterbildungen fallen weg. Darauf hat sich die Bundesregierung Mitte Dezember ebenfalls als Sparmaßnahme bei den Haushaltsverhandlungen geeinigt.
Mindestlohn
Auch der Mindestlohn steigt zum 01.Januar 2024 von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.
Rente
Gute Nachrichten auch für Rentner. Ab dem 01. Juli 2024 sollen die Renten bundesweit erhöht werden - wie stark, das bestimmt zuvor das Bundeskabinett. Laut einer offiziellen Schätzung soll sie um 3,5 Prozent steigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung hervor. Die Rentenanpassung entscheidet sich endgültig im nächsten Frühjahr.
3. Gesundheit und Pflege
Organspende
Tausende Patienten in Deutschland warten auf lebensrettende Organe, doch die sind rar. Ein neues Register soll bald an den Start gehen und für mehr Organspender sorgen. Nach gegenwärtigem Stand solle dieses neue Organspenderegister im ersten Quartal 2024 beginnen.
E-Rezept
Ab dem 01.Januar 2024 sollen in Krankenhäusern sowie Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verpflichtend sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Dieses elektronische Rezept erhalten die Patienten in der E-Rezept-App, als Ausdruck oder auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Es soll deutschlandweit in allen Apotheken eingelöst werden können. E-Rezepte werden zunächst nur für gesetzlich Versicherte ausgestellt.
Kinderkrankengeld
Für 2024 und 2025 wird das Kinderkrankengeld bei Erkrankung von Kindern jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Vor Corona waren es zehn Tage. Alleinerziehende können nun bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen. Kinderkrankengeld ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr vorgesehen. Künftig müssen Eltern bei Krankheit eines Kindes nicht mehr direkt zum Arzt gehen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten. Erst ab dem vierten Tag braucht es dann eine Bestätigung der Kinderarztpraxis.
4. Versicherungen
KfZ-Versicherung
Änderungen im neuen Jahr, heißt bei Versicherungen: Preisanstieg im neuen Jahr. So steigen etwa die Beiträge bei KfZ-Versicherungen an. Grund sind vor allem die gestiegenen Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Ein Plus von mindestens zehn Prozent gilt in der Branche als ausgemacht.
Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherte erhalten außerdem gerade Post von ihrem Versicherer. Im Durchschnitt sollen die Beiträge im Jahr 2024 um sieben Prozent steigen. Wer das nicht zahlen kann, hat aber einen Rechtsanspruch und kann den Tarif innerhalb der Versicherung wechseln oder die Selbstbeteiligung erhöhen. In einzelnen Fällen ist sogar eine Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Sachversicherungen
Ebenfalls dürften die Beiträge für Hausrat- oder Gebäudeversicherungen steigen. Einer der Gründe sind die nach wie vor hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Außerdem fallen im Schadensfall durch die Inflation hohe Kosten für Handwerker, Materialien und Baukosten an.
Ein Thema in den "Bunten Funkmiuten" am 27.12.2023 auf SR 3 Saarlandwelle
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.