Haushaltsauflösungen: Tipps für die Organisation
Gut zu wissen
Zu den vielen organisatorischen Aufgaben, die nach dem Tod naher Verwandter oder deren Umzug in ein Pflegeheim anstehen, gehört auch die Auflösung des Haushalts. Hier einige Tipps, wie man diese Herausforderung am besten angeht.
Bevor man mit der Auflösung beginnt, sollte man zunächst klären, wieviel Zeit man hat. Bei Mietwohnungen sollte man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie lange das Mietverhältnis noch geht und wieviel Zeit dementsprechend für die Räumung bleibt.
Mut zum Selbermachen
Wer die Zeit hat und körperlich und mental dazu in der Lage ist, kann einiges an Geld sparen, wenn er sich selbst um die Haushaltsauflösung kümmert. Eventuell können Freunde oder weitere Familienangehörige dabei helfen.
Es kann allerdings Zeit und Stress ersparen, eine Entrümpelungsfirma zu beauftragen. Auch wenn man das tut, sollte man jedoch vorher schon verderbliche Lebensmittel entfernen und sich nach Wertsachen oder Familienerbstücken umsehen, die man behalten möchte.
Ein seriöses Unternehmen finden
Entrümplungsunternehmen sind kaum in Verbänden organisiert und es gibt keine unabhängige Qualitätskontrolle oder Zertifikate.
Es empfiehlt sich, im Bekanntenkreis nach Empfehlungen zu fragen, um ein zuverlässiges Unternehmen zu finden. Außerdem sollte man sich Online-Bewertungen anschauen und deren Glaubwürdigkeit hinterfragen. Wenn viele Bewertungen identisch klingen, könnte das ein Warnsignal sein.
Auf transparente Preise achten
Darüber hinaus ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Preise klar kommuniziert werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Unternehmen einzuholen, da die Preise stark variieren können – von dreistelligen bis hin zu mittleren vierstelligen Beträgen.
Rechtliche Aspekte
Rechtlich sind die Erben dafür zuständig, die Haushaltsauflösung zu organisieren und die Kosten zu tragen. Oft ist es möglich, diese Kosten aus dem Nachlass des Verstorbenen zu begleichen.
Ein wichtiger Aspekt bei Mietwohnungen ist die Frist. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, sondern erst, wenn die Erben die Wohnung kündigen.
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"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.