Überprüfung der Coronahilfen für saarländische Unternehmen dauert an
17.000 saarländische Firmen haben in der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung erhalten, und zwar insgesamt 476 Mio. Euro. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hat bislang nur rund die Hälfte von ihnen eine Schlussabrechnung eingereicht. Ursprünglich endete die Frist für die Endabrechnung im Oktober 2023.
Die Überprüfung der Coronahilfen für saarländische Unternehmen, die über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte beantragt wurden, kommt nur langsam voran.
Rund 17.000 saarländischen Firmen hatten insgesamt 476 Millionen Euro als Überbrückungs- oder November-/Dezemberhilfe erhalten. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hat bisher nur rund die Hälfte der Unternehmen eine Schlussabrechnung eingereicht. Bisher wurden zudem nur wenige Fälle geprüft und abgeschlossen.
Ursprünglich endete die Frist für die Endabrechnung im Oktober des vergangenen Jahres. 6700 Unternehmen hätten allerdings eine Verlängerung bis Ende März 2024 erhalten.
Ministerium sieht Forderungen nach weiteren Fristverlängerungen kritisch
Die Wirtschaftshilfen des Bundes waren dafür vorgesehen, Kosten und Verluste, die durch die Corona-Pandemie und die Lockdowns entstanden, bei den Firmen zum Teil auszugleichen. Forderungen nach weiteren Fristverlängerungen für Schlussabrechnungen werden im Wirtschaftsministerium kritisch gesehen.
Dem SR wurde mitgeteilt, dass die abzurechnenden Bewilligungen so weit in der Vergangenheit liegen, dass ein Unternehmen imstande sein müsste, getätigte Einnahmen und Ausgaben nachweisen zu können.
Über dieses Thema hat auch der "aktuelle bericht" im SR Fernsehen am 15.02.2024 berichtet.