Rechnungshof kritisiert teure Kunst an öffentlichen Gebäuden
Wenn öffentliche Gebäude im Saarland neu entstehen, werden sie meist mit Kunstwerken versehen – so sieht es die Landesverfassung vor. Der Landesrechnungshof kritisiert diese Projekte als zu teuer. Außerdem kümmere sich nach einigen Jahren oft niemand mehr.
2011 hat die Universität des Saarlandes 70.000 Euro in eine Kunstinstallation gesteckt, die sich rund um das Thema Tee dreht: eine Sitzecke im Freien, ein Kräuterbeet, in dem die Zutaten für eine bestimmte Teemischung angebaut werden, außerdem spezielle Tassen und ein grüner Teewagen.
Kunstwerk ad absurdum geführt?
Letzterer war offenbar unpraktisch und wurde ersetzt. Auch die Kräutermischungen sind Geschichte – womit das Kunstwerk es in den Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofes geschafft hat, der kürzlich vorgestellt wurde. Nach Ansicht der Finanzkontrolleure ist das Kunstwerk damit nämlich ad absurdum geführt.
Uni-Pressesprecher Thorsten Mohr widerspricht. Das Tee-Kunstwerk werde nach wie vor rege genutzt. Der Teewagen sei nur eines der Teile des Gesamtkunstwerkes. Große Teile seien nach wie vor in Betrieb und erfüllten auch einen großen ästhetischen Wert.
Rechnungshof schlägt Obergrenze vor
Für den Rechnungshof des Saarlandes ist das jedoch nur ein Beispiel von vielen. Das sei deswegen problematisch, weil die Kunst von öffentlichen Geldern bezahlt werde. Die Richtsätze sind an die Bausumme gekoppelt. Damit würden bei Bauvorhaben wie zurzeit an der Uniklinik in Homburg bis zu 1,3 Millionen Euro in Kunstwerke fließen.
„Diese Regelungen bedürften einer Überarbeitung“, fordert Rechnungshof-Präsidentin Annette Groh. Als Verbesserung bringt sie eine Obergrenze ins Spiel. „Derzeit ist es so, dass ein Prozentsatz fix zur Verfügung gestellt werden muss an Mitteln für Kunst am Bau, was bei sehr teuren Projekten dazu führt, dass diese Mittel immens hoch sind, sodass wir dazu raten, künftig eine Obergrenze vorzusehen.“
Land soll für Instandhaltung sorgen
Weiter fordert der Rechnungshof das Land auf, für die Instandhaltung der Kunstwerke Sorge zu tragen. „Es ist natürlich so, dass mit der Übergabe an den Nutzer dort natürlich die Verantwortung für das Kunstwerk auf den Nutzer übergeht“, so Groh. „Aber dennoch sehen wir da das Land in der Pflicht, erst einmal das dem Nutzer hinreichend zu verdeutlichen und auch überhaupt im Blick zu behalten, welche Kunstwerke vorhanden sind.“
Ein ebenfalls beanstandetes Wandrelief an der Universität des Saarlandes wurde inzwischen von Bäumen und Sträuchern freigeschnitten. Laut Rechnungshof hat die Regierung mitgeteilt, dass sie die Richtlinien überarbeite und die Empfehlungen des Rechnungshofes weitestgehend berücksichtige. So werden an der Saar-Uni künftig vielleicht auch wieder die speziellen Kräutertees von einem grünen Teewagen aus zu trinken sein.
Über dieses Thema hat auch der „aktuelle bericht“ vom 30.12.2023 berichtet.