Entscheidung getroffen: AfD steht bei Kommunalwahlen in Saarbrücken nicht zur Wahl
Wählerinnen und Wähler können im Juni bei den Kommunalwahlen zur Regionalversammlung und für den Saarbrücken Stadtrat auf ihrem Stimmzettel kein Häkchen bei der AfD setzen. Die Wahlbeschwerdeausschüsse haben die Ungültigkeit der beiden Wahllisten am Dienstag bestätigt.
Die AfD kann bei den im Juni anstehenden Kommunalwahlen zur Regionalversammlung und für den Saarbrücker Stadtrat weiterhin nicht gewählt werden.
AfD reichte unzulässigerweise je zwei Wahllisten ein
Bereits vergangene Woche hatten die beiden Wahlausschüsse die eingereichten Listen für ungültig erklärt. In beiden Fällen hatte die AfD aufgrund ihrer internen Streitigkeiten nämlich jeweils zwei Listen der unterschiedlichen Lager innerhalb der Partei eingereicht.
Das ist laut Mehrfachbewerbungsverbot bei der Kommunalwahl nicht zulässig, weshalb die Wahlausschüsse die Listen insgesamt für ungültig erklärt hatten. Bei den Kreislisten für die Regionalversammlung hatte ein AfD-Vertreter dabei offenbar sogar das falsche Formular ausgefüllt.
Beschwerde der AfD ohne Erfolg
Die AfD war gegen diese Entscheidungen vor die jeweils zuständigen Wahlbeschwerdeausschüsse gezogen. Die aber haben am Dienstagnachmittag die Entscheidungen bestätigt. Damit kann die AfD weder bei den Kommunalwahlen zur Regionalversammlung noch für den Saarbrücker Stadtrat gewählt werden.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 16.04.2024 berichtet.