Saar-Polizist muss wegen Diebstahls mit Entlassung rechnen
Nach dem Strafbefehl gegen einen Saar-Polizisten kommt nun ein Disziplinarverfahren auf den Mann zu. Dabei gilt es als wahrscheinlich, dass er entlassen wird. Der 40-Jährige soll bei einer Leichenschau 300 Euro eines Verstorbenen entwendet haben.
Mitte der Woche war dem Polizeibeamten, der einen Toten bestohlen haben soll, ein Strafbefehl wegen Unterschlagung zugestellt worden. Das hat der Verteidiger des 40-Jährigen dem SR bestätigt.
Der Strafbefehl werde rechtskräftig. Der Mann wird eine Geldstrafe von 4900 Euro zahlen. Mit den 70 Tagessätzen à 70 Euro bleibt der Kriminalkommissar zwar unter der Vorstrafengrenze von 90 Tagessätzen, aber disziplinarrechtlich droht dem Beamten weiteres Ungemach.
"Gravierender" Vorfall
Der Griff in den Geldbeutel des Verstorbenen wird nach SR-Informationen im Innenministerium nämlich als gravierend gewertet. Der Diebstahl sei durchaus dazu geeignet, das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei insgesamt zu erschüttern. Hatte der Beamte doch ausgerechnet in einem Todesermittlungsverfahren und das auch noch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens zugegriffen.
Kollegen des Beamten war das später aufgefallen. Sie hatten Vorgesetzte eingeschaltet. Nach dem Vorfall durfte der Mann seinen Dienst nicht mehr ausüben. Das Verwaltungsgericht wertete diese Entscheidung als rechtmäßig.
Polizist hat Anwalt für Beamtenrecht eingeschaltet
Nun gilt es als wahrscheinlich, dass der Mann entlassen wird. Der 40-Jährige hat nach Angaben seines Strafverteidigers einen Fachanwalt für Beamtenrecht eingeschaltet. Die Sache dürfte vor dem Verwaltungsgericht landen.
Der Polizist war für die CDU auch politisch tätig. Nach dem Diebstahlvorwurf war er von seinen Ämtern zurückgetreten.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 15.09.2023 berichtet.