Unfallschaden an einem geparkten Pkw (Foto: IMAGO / Jürgen Ritter)

"Parkrempler" künftig per App melden?

  24.01.2024 | 18:04 Uhr

Wohl die meisten Autofahrer haben bei einem anderen Fahrzeug schon einmal einen Lackschaden verursacht. Das folgende Prozedere ist meist langwierig. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das künftig vereinfachen und einen Gesetzentwurf vorlegen.

Ein abgefahrener Spiegel, eine Delle beim Ausparken: So genannte „Parkrempler“ werden auch im Saarland tagtäglich von der Polizei erfasst. Ganz oft begehen die Verursacher Fahrerflucht, weil sie das Warten auf die Geschädigten und die Polizei umgehen wollen. Ein Gesetzesentwurf soll das ganze Prozedere nun vereinfachen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will noch bis zum Sommer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vorlegen. Das berichtet der SWR.

Digitale Meldestelle "viel praxistauglicher"

Den Plänen Buschmanns zufolge soll der Schaden bei einem Parkrempler in Zukunft per Smartphone an eine Digitale Schadenstelle gemeldet werden können. "Es ist viel praxistauglicher, wenn man Daten und Fotos des Vorfalls einfach an eine digitale Meldestelle schicken kann, vorausgesetzt, dass keine Person zu Schaden kam", wird Buschmann beim SWR zitiert.  

Ursprünglich hatte Buschmann den Plan, Fahrerflucht bei leichteren Fällen ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat zu behandeln, wie das auch in vielen europäischen Nachbarländern der Fall ist. Nach Rückmeldungen aus den Bundesländern und von Verbänden ist das nun vom Tisch. Fahrerflucht bleibt also eine Straftat.

Laut §142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann eine Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahren bestraft werden.


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