Wegen Totschlags: 36-jähriger Bischmisheimer zu Haftstrafe verurteilt
Das Saarbrücker Landgericht hat einen Mann aus Bischmisheim zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Vermieter im Herbst vergangenen Jahres brutal getötet hatte.
Im September 2023 war ein 62-jähriger Mann im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim getötet worden. Der Mieter des Mannes hatte nach der Tat noch selbst die Polizei alarmiert und sich widerstandslos festnehmen lassen.
Nun wurde der 36-Jährige vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt. Zudem ordnete das Gericht an, dass der gelernte Estrichleger eine zweijährige Alkoholtherapie in der Forensik macht. Zur Tatzeit am Abend des 27. September sei er aufgrund einer Alkoholkonzentration von mehr als 2,2 Promille vermindert schuldfähig gewesen.
Extrem brutale Tat
In seiner Begründung erklärte der Vorsitzende Richter, die Tat sei durch eine extreme Brutalität gekennzeichnet, die über die normale menschliche Vorstellungskraft hinausgehe.
Der Angeklagte habe mit bloßen Händen seinem Opfer unzählige Verletzungen zugefügt, er habe seinen Vermieter mit zahlreichen Fußtritten und Faustschlägen traktiert und mit dem Kopf mehrfach gegen Boden und Wände geschleudert.
Das Opfer sei dem austrainierten 36-Jährigen körperlich weit unterlegen gewesen. Der 62-Jährige starb an multiplen Verletzungen.
Motiv weiter unklar
Das Motiv oder der Auslöser der Tat konnten in dem Prozess vor dem Landgericht nicht geklärt werden. Zunächst angenommene Mietstreitigkeiten hatten sich vor Gericht nicht bestätigt.
Auch der Angeklagte sprach in seinem letzten Wort von einer grausamen Tat, die er sich selbst nicht erklären könne. Der 36-Jährige war bislang nicht vorbestraft.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 06.03.2024 berichtet.