BGH-Urteil zu Yeboah-Mordfall in zwei Wochen erwartet
Mehr als ein Jahr nach dem ursprünglichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag mit dem Yeboah-Prozess gegen den früheren Neonazi Peter S. befasst. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenkläger hatten Revision gegen das Mordurteil eingelegt.
Zum ersten Urteil im Mordfall Yeboah hat es am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine mündliche Revisionsverhandlung gegeben. Dabei wurden aber keine Zeugen gehört. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen - sie soll in zwei Wochen, am 23. Januar, verkündet werden. Alle Prozessbeteiligten gehen jedoch davon aus, dass das Urteil von Koblenz bestehen bleiben wird.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Donnerstag in Karlsruhe gefordert, alle Anträge seien zurückzuweisen – auch die eigenen. Die Anklage hatte ursprünglich ein höheres Strafmaß gefordert. Der jetzige Kehrtwende deutet darauf hin, dass die Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft doch keine Rechtsfehler im Koblenzer Verfahren mehr vermutet. Auch die Verteidigung, die ein niedrigeres Strafmaß fordert, geht nicht von einer Änderung aus.
Fast sieben Jahre Jugendstrafe
Der frühere Neonazi Peter S. war im Oktober 2023 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem des Mordes und des zwölffachen versuchten Mordes.
Dagegen hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung sowie vier Nebenkläger Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 20 Jahre alten S. gefordert. Seine Verteidiger hatten viereinhalb Jahre beantragt. S. hatte in dem Prozess in Koblenz ein Teilgeständnis abgelegt.
"Das war ich, und sie haben mich nie erwischt."
Nach dem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft vor 33 Jahren waren die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg geblieben und wurden eingestellt. Erst vor rund vier Jahren wurden sie wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Dem Koblenzer Urteil zufolge hatte sich der Angeklagte 2007 bei einem Grillabend gegenüber einer Zeugin mit der Tat gebrüstet und gesagt: "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." Nachdem die Zeugin 2019 erfahren hatte, dass bei dem Anschlag ein Mensch getötet worden war, wandte sie sich an die Behörden. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.
Sollte der BGH das Koblenzer Urteil wie erwartet bestätigen, wäre dieses rechtskräftig.
Ehemaliger Neonazi-Anführer freigesprochen
In einem zweiten Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz war der damalige Anführer der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. im Juli 2024 freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm psychische Beihilfe vorgeworfen und eine mehrjährige Haftstrafe beantragt. Auch der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 09.01.2025 berichtet.