Denkmalschutz der Mauritiuskirche in Alt-Saarbrücken aufgehoben
Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat entschieden, dass die entweihte Kirche St. Mauritius in Alt-Saarbrücken nicht länger unter Denkmalschutz steht. Damit könnte das Gebäude abgerissen werden. Ein Tanzzentrum in der ehemaligen Kirche wird damit unwahrscheinlicher.
Ein Zentrum für professionellen Tanz auf 1400 Quadratmetern mit Platz für 200 Zuschauerinnen und Zuschauer - davon hat die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Saarbrücken geträumt. Die entweihte Kirche St. Mauritius wäre perfekt dafür gewesen, sagt Samuel Meystre von der LAG.
Ob die Tänzerinnen und Tänzer den Zuschlag bekommen, wird durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis, die Kirche abreißen zu dürfen, erschwert. Dadurch werde das Gelände attraktiver für andere Investoren. Ob die LAG da finanziell mithalten kann, sei fraglich, so Meystre.
Klage gegen Landesdenkmalamt erfolgreich
Die Katholische Kirchengemeinde St. Jakob, der die Kirche gehört, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Landesdenkmalamt geklagt. Sie wollte das in die Jahre gekommene Gebäude schon länger verkaufen. Das wurde durch die Denkmalschutzauflagen erschwert.
Die LAG Tanz hofft, dass die Kirchengemeinde sich trotz der OVG-Entscheidung für ihr Projekt entscheidet.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 21.03.2024 berichtet.