Zum Gedenken an den ermordeten Pascal hatten Passanten Bilder, Kerzen und Blumen in der Reichsstraße in Saarbrücken niedergeleg (Foto: dpa)

"Fall Pascal"

 

Am 30. September 2001 verschwand der fünfjährige Pascal aus Saarbrücken-Burbach spurlos. Der Fall entwickelte sich zu einem der spektakulärsten der deutschen Kriminal- und Rechtsgeschichte. Bis heute ist das Schicksal des kleinen Jungen ungeklärt.

Geblieben sind von Pascal nur ein paar Fotos. Sie zeigen den kleinen, schmächtigen Jungen, mal strahlend vor einem großen Fahrrad, mal schüchtern im Treppenhaus, meist in Jogginganzug und mit Turnschuhen. Dieses Outfit trug der Fünfjährige auch, als er am letzten September-Sonntag 2001 im Saarbrücker Stadttteil Burbach verschwand. Um 16.50 Uhr an jenem Kirmes-Sonntag wurde Pascal zum letzten Mal gesehen, nahe der "Tosa-Klause", einer Bierkneipe unweit der Wohnung seiner Eltern.

Noch am Abend machten sich Angehörige und Anwohner auf die Suche, riefen die Polizei. Dutzende Beamte durchkämmten mit Spürhunden in den folgenden Tagen die Gegend, Taucher suchten in der Saar, Tornado-Flugzeuge mit Wärmebildkameras überflogen den Stadtteil. Vergeblich - nicht einmal Pascals Fahrrad wurde gefunden.

"Tosa-Klause" rückt in den Fokus

Die Fahnder tappten im Dunkeln. 17 Monate danach dann scheinbar der Durchbruch: Ende Februar 2003 meldete die Polizei, der Junge sei vermutlich in der "Tosa-Klause" Opfer eines Kinderschänderrings geworden, mehrere Verdächtige wurden festgenommen, einige legten Geständnisse ab.

Eine Aussage von Pascals Spielkamerad Kevin hatte die Fahnder auf die Spur gebracht. Der Junge hatte seiner Pflegemutter erzählt, er sei ebenfalls von Männern vergewaltigt worden. Danach rekonstruierten die Fahnder eine schier unfassbare Tat: Mit einem Lutscher soll Pascal in die "Tosa-Klause" gelockt, dort von vier Männern im Hinterzimmer brutal vergewaltigt und - als er sich zu stark wehrte - mit einem Kissen erstickt worden sein.

Beginn eines langen Prozesses

Der Fall schien plötzlich klar. Die Staatsanwalt erhob eine erste Anklage gegen einen Tosa-Stammgast. Dieser wurde im Oktober wegen sexuellen Missbrauchs, nicht aber wegen Mordes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Knapp ein Jahr später begann dann einer der längsten Kindermord-Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Verhandelt wurde gegen die Wirtin der Kneipe, ihren Lebensgefährten und elf weitere Gäste der Kneipe. Einige Angeklagte wiederholten vor Gericht zunächst ihre Geständnisse. Doch schon bald bröckelte die Anklage, immer mehr Ungereimtheiten in den Aussagen kamen zusammen. Der Prozess zog sich.

Bis Juni 2006 wurden alle Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 31. August 2006 widerrief auch die Hauptbelastungszeugin und Angeklagte Andrea M., leibliche Mutter von Kevin, ihre Aussage zum Tathergang. Und harte Beweise - etwa Blutspuren aus der Tosa-Kammer oder gar eine Leiche - gab es nicht.

Freispruch "dritter Klasse"

Nach 147 Verhandlungstagen, mehreren hundert Zeugenvernehmungen und knapp drei Jahren Prozessdauer, wurden die Angeklagten am 7. September 2007 freigesprochen. Es sei ein Freispruch "dritter Klasse", sagte einer der Verteidiger damals. Es erschien dem Gericht durchaus möglich, dass sich die grausige Tat so abgespielt haben könnte, wie es von Staatsanwaltschaft und Polizei rekonstruiert worden war. Doch es gab keine zweifelsfreie Überzeugung. Daher gelte "Im Zweifel für den Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba damals.

Die "Akte Pascal" wurde geschlossen

Für Justiz und Polizei ist die "Akte Pascal" geschlossen. Anfang 2009 hatte der Bundesgerichtshof auch die Freisprüche für die Hauptangeklagten bestätigt. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass Geständnisse durch "suggestive Vorhalte" bei den Vernehmungen der Angeklagten, die überwiegend einen äußerst niedrigen Intelligenzquotienten hatten oder alkoholkrank waren, zustande kamen. Motto: "Ich erzähle ihnen mal eine Geschichte. War es nicht so?"

Bis heute ist unklar, was mit dem Jungen damals geschah. Seine Leiche wurde nie gefunden.

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