Amokfahrer von Trier: Weiterer Mensch gestorben
Zum Auftakt des zweiten Prozesses gegen den Amokfahrer von Trier von 2020 ist jetzt bekannt geworden, dass es ein weiteres Todesopfer gibt. Der schwer pflegebedürftige Mann ist in der Nacht auf Dienstag gestorben.
Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier teilweise aufgehoben. Seit Dienstag wird der Prozess vor dem Landgericht Trier erneut aufgerollt.
Verstorbener war schwer pflegebedürftig
Die Revision begann mit einer traurigen Nachricht: Der Anwalt eines Verletzten teilte zum Prozessauftakt mit, sein Mandant sei in der Nacht zum Dienstag verstorben.
Der Mann war den Angaben zufolge seit der Amokfahrt schwer pflegebedürftig. Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer auf sechs.
Am 1. Dezember 2020 war ein damals 51 Jahre alter Mann mit einem Geländewagen vorsätzlich durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte dabei 23 Menschen zum Teil schwer verletzt. Ein neun Wochen altes Mädchen, sein Vater, eine 25-jährige Studentin, eine 52 Jahre alte Lehrerin und eine 73-jährige Frau starben damals.
BGH hat Urteil aufgehoben
Im August vergangenen Jahres war der heute 54-jährige Amokfahrer dann wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet.
Der BGH hatte das Urteil aber anschließend teilweise aufgehoben, weil es "durchgehend rechtsfehlerhaft" sei, vor allem habe das Landgericht nicht richtig geprüft, ob der Amokfahrer überhaupt schuldfähig war.
Deshalb wird der Prozess nun neu aufgerollt.
Neuer Prozess gegen Amokfahrer
In dem neuen Prozess muss eine andere Kammer des Landgerichts Trier jetzt prüfen, ob der Amokfahrer schuldfähig war oder freigesprochen werden muss. Selbst bei einem Freispruch käme der Angeklagte aber sehr wahrscheinlich nicht frei. Denn das Gericht hat dann die Möglichkeit, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Für das Verfahren gegen den 54-jährigen Angeklagten sind vom Landgericht Trier nach Angaben des SWR zehn Verhandlungstage geplant.
Es seien bis zu 60 Zeugen geladen worden, darunter auch die Polizeibeamten, die den 54-Jährigen am 1. Dezember festgenommen hatten, und jene, die ihn später verhört haben. Auch Bekannte des Angeklagten, die ihn vor der Tat an einem Kiosk in Trier getroffen hatten, sollen aussagen.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 27.02.2024 berichtet.