Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke beim Rundfunkbeitrag
Wer seine neue Adresse beim Umzug für den Rundfunkbeitrag hinterlegen will, sollte aufpassen. Im Internet bieten Firmen kostenpflichtige Leistungen an, obwohl die Ummeldung kostenfrei ist. Die Verbraucherzentrale warnt davor.
Katharina Rollmann wollte der zuständigen Stelle für den Rundfunkbeitrag ihre neue Adresse melden, weil sie umgezogen war. Sie öffnete im Internet eine Webseite, die der offiziellen Seite des öffentlich-rechtlichen Beitragservice sehr ähnlich war, sodass sie nicht ahnte, dass sie auf der Online-Seite eines anderen Anbieters gelandet war. Dort gab sie in ein Formular ihre Daten ein.
Mahnung statt Widerrufsbestätigung
"Der Anbieter wollte 30 Euro für meine Ummeldung haben. Da habe ich überlegt und recherchiert und dann sofort widerrufen", sagte Rollmann. Statt der geforderten Bestätigung des sofortigen Widerrufs kamen Mahnungen.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin ist diese Masche bekannt. "Eine Dienstleistung, die sinnlos ist, ist per se nicht unzulässig. Es wird aber nicht über die Kosten aufgeklärt", sagte Ronny Jahn, Teamleiter Sammelklagen beim Verband.
Zwar gebe es Informationen über die Kosten, diese seien aber versteckt. Es sei für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht direkt ersichtlich, dass man einem Drittdienstleister etwas zahlen müsse.
Geld für nutzlose Informationen?
Tatsächlich ist die Umzugsmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. "Das Geschäftsmodell ist klar darauf ausgelegt, dass möglichst viele Leute auf der Seite landen und die Kosten übersehen, wenn sie das Formular ausfüllen", so Jahn.
Das Unternehmen mache nichts anderes als die Informationen des Rundfunkservices weiterzugeben. "Das hilft den Leuten an keiner Stelle. Sie könnten das auf der eigentlichen Internetseite der Rundfunkservicestelle selbst tun".
Zehntausende von Abzocke betroffen
Rund 90.000 Rundfunknutzer sind bisher wie Katharina Rollmann auf den mutmaßlichen Betrug hereingefallen. Aber weil sie ihren Irrtum bemerkt und sofort einen Widerruf gemailt hatte, fühlte sie sich auf der sicheren Seite. "In der Konstellation kommt es auf das Widerrufsrecht tatsächlich nicht an. Wenn hier die Dienstleistung erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht automatisch", sagte Jahn.
Bei dem Verfahren ist auch das Mainzer Inkassounternehmen Colleon AG eingebunden. Die Firma lehnte ein SR-Interview vor Kamera ab. "Aus meiner Sicht ist hier das Vorgehen des involvierten Inkasso-Unternehmens nicht seriös. Es macht Forderungen geltend, obwohl Kunden widerrufen haben, obwohl sie der Forderung widersprechen", so Jahn. Es fördere höhere Kosten und versuche die Menschen einzuschüchtern, damit sie bezahlen.
Bislang keine Gerichtsverfahren
"Ich kann Ihnen nicht garantieren, wie ein Gericht in der Sache entscheiden würde, aber ich kann sagen, dass bisher in keinen der mehreren 10.000 Fälle, die uns bekannt sind, das Unternehmen ein Gerichtsverfahren angestrengt hat", sagte Jahn.
Auf das Risiko wollte sich Katharina Rollmann aber nicht einlassen und hat daher bezahlt. Sie weiß aber jetzt, wie es beim nächsten Umzug richtig und kostenfrei geht.
Fragen zum Rundfunkbeitrag?
Für alle Fragen zum Rundfunkbeitrag (von manchen noch immer "GEZ-Gebühr" genannt) ist der gemeinsame Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig.
Änderungen sind online über die Internetseite des Beitragsservice www.rundfunkbeitrag.de oder unter Telefon (01806) 999 555 10 möglich (Mo-Fr 7.00 bis 19.00 Uhr, 20 Cent/Anruf aus allen deutschen Netzen). Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Über dieses Thema berichtete "Wir im Saarland - das Magazin" im SR Fernsehen am 31.10.2024.