Nach Angriff auf Szeneaussteiger: Yeboah-Mörder droht keine Strafe

Nach Angriff auf Szeneaussteiger: Yeboah-Mörder droht keine Strafe

Thomas Gerber   24.09.2024 | 08:00 Uhr

Ein weiteres Verfahren gegen den bereits wegen Mordes verurteilten Ex-Saarlouiser Neonazi Peter S. wird nicht weiter verfolgt. Er soll Mitte der 1990er Jahre versucht haben, einen Szeneaussteiger vom Balkon zu stoßen. Der Fall ist verjährt, weil die Ermittler ihn nicht als versuchten Mord ansehen.

Der brutale Übergriff des in erster Instanz wegen Mordes verurteilten Ex-Saarlouiser Neonazis Peter S. auf einen Szeneaussteiger bleibt strafrechtlich ohne Konsequenzen.

Die Tat aus der Mitte der 1990er Jahre gilt als verjährt, da die Ermittler sie als versuchten Totschlag und nicht versuchten Mord einstufen. Wie die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft dem SR bestätigt, wurde das Ermittlungsverfahren gegen S. wegen versuchten Mordes jetzt eingestellt.

Keine Merkmale für Mord erkennbar

Die Ermittlungen hätten keine Mordmerkmale nachweisen können, sodass die Attacke auf den Szeneaussteiger "lediglich" als versuchter Totschlag einzustufen sei. Dieser sei aber anders als versuchter Mord nach 20 Jahren – also spätestens 2016 – verjährt und deshalb nicht mehr verfolgbar gewesen.

Es seien mehrere Mordmerkmale geprüft worden. Hinweise, dass der Übergriff geschah, um eine andere Straftat wie den Brandanschlag auf die Saarlouiser Asylbewerberunterkunft zu verdecken, hätten sich nicht ergeben. Auch eine besonders grausame Begehungsweise als mögliches Mordmerkmal sei nicht nachweisbar gewesen. Heimtücke scheide ebenfalls aus, da vor dem Angriff bereits eine äußerst aufgeheizte Stimmung geherrscht habe.

Nach Angriff auf Szenenaussteiger: Yeboah-Mörder droht keine Strafe
Audio [SR 3, (c) Thomas Gerber, 24.09.2024, Länge: 01:23 Min.]
Nach Angriff auf Szenenaussteiger: Yeboah-Mörder droht keine Strafe

Szeneaussteiger berichtet von Übergriff

Die brutale Attacke auf den Szeneaussteiger war im Koblenzer Yeboah-Prozess öffentlich geworden. Dort hatte das Opfer berichtet, dass er Mitte der 1990er Jahre aus der Saarlouiser Skinhead-Szene ausgestiegen sei. Aus Angst vor seinen Ex-Kameraden sei er am Tattag, an den er sich selbst nicht mehr genau erinnerte, in die Wohnung seiner damaligen Freundin nach Dillingen geflüchtet.

Dort sei dann Peter S. mit weiteren Neonazis aufgetaucht. Nachdem man zunächst noch gemeinsam Alkohol getrunken habe, habe S. ihn schließlich auf den Balkon gezerrt und versucht, ihn zwölf Meter in die Tiefe zu stürzen. Dies habe er nur unter größter Kraftanstrengung verhindern können.

Im Anschluss sei er dann noch brutal zusammengeschlagen und mit Springerstiefeln getreten worden. Der Szeneaussteiger berichtete, dass er damals "aus Angst" keine Anzeige bei der Polizei erstattet habe und noch heute psychisch unter den Folgen des Angriffs leide.

Peter S. wegen Mordes an Yeboah verurteilt

Peter S. war im Oktober vergangenen Jahres vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und versuchten Mordes in zwölf Fällen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige aus rassistischen Motiven und Ausländerhass 1991 das Feuer in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft gelegt hatte, bei dem der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah ums Leben kam.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die mündliche Revisionsverhandlung beginnt am 9. Januar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Über dieses Thema berichtete die SR info Rundschau am 24.09.2024.


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