Luxemburg-Pendler müssen Überstunden nun doch in Deutschland versteuern
Der steuerfreie Betrag für Überstunden ist für Luxemburg-Pendler aus Deutschland deutlich geringer als bisher berichtet wurde. In der Folge werden Grenzgänger aus dem Saarland ihre Überstunden wohl doch in Deutschland versteuern müssen.
Steuerfrei bleiben Überstunden für deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten, solange der Betrag den Werbungskostenpauschbetrag von 1230 Euro im Jahr nicht übersteigt. Das bestätigte das Finanzamt Trier dem SR. Manche Versicherungen wie die Pflegeversicherung können angerechnet werden und den Steuerfreibetrag erhöhen.
Grund für die Besteuerung der Überstunden in Deutschland ist eine Vereinbarung, die im Zusammenhang mit dem deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Diese gilt nach Auffassung des Finanzamts Trier auch rückwirkend – in der Regel sieben Jahre – für alle offenen Fälle.
Nachträgliche Besteuerung für Grenzpendler
Das heißt, jeder Grenzpendler nach Luxemburg, der in dem Zeitraum noch keine Steuererklärung in Deutschland abgegeben hat, ist Stand jetzt von einer nachträglichen Besteuerung betroffen. Nacht,- Wochenends- und Feiertagszuschläge sind auch in Deutschland steuerfrei und müssen auch von Grenzpendlern nicht in Deutschland versteuert werden.
Vergangene Woche hatten die Gewerkschaften OGBL und LCGB in Berufung auf das luxemburgische Finanzministerium fälschlicherweise berichtet, dass Überstunden in Deutschland erst ab einem Betrag von gut 12.800 Euro besteuert werden müssen.
Insgesamt arbeiten mehr als 50.000 deutsche Grenzgänger in Luxemburg. Aus dem Saarland sind es rund 10.000.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 05.04.2024 berichtet.