Vergewaltigung einer Minderjährigen: Frankreich muss Schmerzensgeld zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt. Dabei geht es um eine Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens aus Lothringen. Der Staat habe durch seine Gesetzgebung das Opfer nicht genügend geschützt heißt es im Urteil.
Im Mai 2020 war ein minderjähriges Mädchen auf einem Parkplatz in Freyming-Merlebach Opfer einer Vergewaltigung geworden. Wie der Républicain Lorrain meldet, hat dieses Verbrechen nun Folgen für den französischen Staat:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt. Im Urteil des Gerichtshofs heißt es wörtlich, Frankreich sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen, die gegen den Willen einer Person gestehen.
Mutmaßliche Täter in Berufung freigesprochen
Die damals 14-Jährige hatte der Polizei berichtet, sie sei von zwei Männern gezwungen worden, eine große Menge Alkohol zu trinken. In erster Instanz wurden die 21 und 29 Jahre alten Beschuldigten verurteilt, in der Berufung aber freigesprochen.
Der Europäische Gerichtshof hat gleichzeitig über zwei ähnlich gelagerte Fälle in Frankreich gerichtet. In allen drei Fällen ging es darum, dass der Staat durch seine Gesetzgebung die Opfer nicht genügend geschützt hat.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 30.04.2025 berichtet.