Eine alleinerziehnde Mutter mit ihrem Kind (Foto: picture alliance/dpa | Marcel Kusch)

Immer mehr Eltern im Saarland können Unterhalt nicht zahlen

Kristin Luckhardt / Onlinefassung: Thomas Braun   17.09.2024 | 06:48 Uhr

Immer mehr unterhaltspflichtige Elternteile im Saarland sind nicht in der Lage, den Unterhalt für ihre Kinder zu bezahlen. In diesem Fall müssen die Kreise das Geld vorschießen - zuletzt mehr als 30 Millionen Euro. Und nur selten gelingt es den Kreisen, sich das Geld zurückzuholen.

Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein Kind oder seine Kinder keinen Unterhalt, geben die Landkreise einen Vorschuss. Die Gesamtsumme steigt seit Jahren deutlich an.

Video [aktueller bericht, 17.09.2024, Länge: 3:07 Min.]
Kommunen laufen Unterhaltsvorauszahlungen hinterher

Kreise zahlen 33,5 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss

Im vergangenen Jahr zahlten die saarländischen Landkreise fast 33,5 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss - etwa 37 Prozent mehr als noch im Jahr 2019. Das geht aus einer SR-Umfrage unter den fünf saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband hervor.

Nur knapp fünf Millionen Euro konnten sich die Kreise von den unterhaltspflichtigen Eltern zurückholen. Das Defizit lag also bei fast 28,5 Millionen. Die Zahl der betroffenen Kinder steigt seit Jahren. Inzwischen sind es mehr als 10.000.

Immer mehr Eltern im Saarland können Unterhalt nicht zahlen
Audio [SR 3, (c) SR, 17.09.2024, Länge: 00:30 Min.]
Immer mehr Eltern im Saarland können Unterhalt nicht zahlen

Mindestlohn reicht nicht mehr für Unterhalt

Die Kreise erklären die Entwicklung mit der gesellschaftlichen Lage. Die Bedarfe der Kinder seien in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig stiegen auch Selbstbehalte der Eltern – das Geld also, dass der unterhaltspflichtige Elternteil für sich selbst braucht.

Die Löhne hingegen seien nicht entsprechend erhöht worden. So habe der Mindestlohn früher gereicht, um Kinder zu unterstützen. Heute tue er das nicht mehr. Auch ein Geselle im Handwerk habe oft nicht mehr genug Geld, um den vollen Unterhalt für ein oder mehrere Kinder zu bezahlen. Bürgergeldempfänger dürfen gar nicht erst zum Unterhalt herangezogen werden.

2017 waren die Regeln für den Unterhaltsvorschuss geändert worden. Hatten zuvor nur jüngere Kinder einen Anspruch darauf, gilt er seither bis zum Alter von 18 Jahren.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 16.09.2024.


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