Umwelthilfe verklagt Saarbrücken wegen mangelnder Transparenz
Die Deutsche Umwelthilfe zieht gegen die Stadt Saarbrücken vor Gericht. Der Verein klagt auf Herausgabe von Informationen zum Parkraummanagement. Die Stadt wiederum sieht sich im Recht. Kritik übt die Umwelthilfe auch an St. Ingbert.
„Saarbrücken, Lübeck und Dessau-Roßlau verweigern gesetzlich verpflichtende Auskunft seit September 2024“, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom Montag. Der Verein hat deshalb Klage gegen die drei Städte eingereicht. Zuletzt hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Saarbrücken und dem Verein wegen des Lärmaktionsplans gegeben.
Was ist Parkraummanagement?
Parkraummanagement bezeichnet Maßnahmen, um vorhandene Parkmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen. Dazu gehört zum Beispiel festzulegen, welche Parkplätze gebührenpflichtig sind, wo Anwohnerparkplätze zur Verfügung stehen oder welche Leitsysteme zu Parkplätzen führen.
Verein: Frist weit überschritten
Die Umwelthilfe fordert von der Stadt Saarbrücken Informationen zum Parkraummanagement. Die gesetzliche Pflicht für solche Anfragen liege bei einem Monat. Der Verein beruft sich auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz Das Recht auf Informationsfreiheit zu brechen, so der Verein, sei kein Kavaliersdelikt.
Von 105 angeschriebenen Städten hätten nur 41 Informationen übermittelt, einige hätten „abschreckende“ Gebühren angedroht oder hohe Rechnungen gestellt. St. Ingbert etwa habe für die Auskunft 200 Euro verlangt – was rechtlich zulässig ist. Die Stadt St. Ingbert begründet das mit dem Umfang der Anfrage und dem hohen Aufwand für das Zusammentragen der Daten und deren Auswertung.
Stadt wehrt sich gegen Klage
Die Stadt Saarbrücken sieht sich wiederum im Recht. Auf SR-Anfrage teilte sie mit, es bestehe keine Auskunftspflicht. Das habe man juristisch prüfen lassen. Die Klage habe man erhalten und bereite gerade eine Klageerwiderung vor.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio vom 24.03.2025 berichtet.