„Stichwahlen“ steht auf einem Wahlplakat (Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt)

Was man zu den Stichwahlen wissen muss

mit Informationen von Jürgen Rinner   23.06.2024 | 08:00 Uhr

Bei den Bürgermeister- und Landratswahlen am 9. Juni sind nicht alle Wahlen im ersten Wahlgang entschieden worden. In manchen Städten, Gemeinden und Kreisen geht es in die Stichwahl. Was Wählerinnen und Wähler dazu wissen müssen.

Nach der Wahl ist vor der Wahl. In diesem Fall vor der Stichwahl am 23. Juni. Denn gleich in mehreren Kommunen fiel am 9. Juni keine Entscheidung, da sich keiner der Kandidaten bzw. Kandidatinnen eine absolute Mehrheit sichern konnte. Neben den Oberbürgermeisterwahlen in Saarlouis, Völklingen und Homburg und den Bürgermeisterwahlen in Schwalbach, Weiskirchen und Schiffweiler gibt es auch zwei Wahlen auf Kreisebene: im Regionalverband Saarbrücken und im Saarpfalz-Kreis.

Was man zu den Stichwahlen am 23. Juni im Saarland wissen muss
Audio [SR 3, Steffani Balle, 17.06.2024, Länge: 03:03 Min.]
Was man zu den Stichwahlen am 23. Juni im Saarland wissen muss

Das heißt zum Beispiel für Homburg: Hier dürfen die Wahlberechtigten gleich zwei Stimmzettel abgeben. Für die Beschäftigten im Homburger Rathaus bedeuten die Stichwahlen viel Arbeit. Der Druck für die neuen Stimmzettel muss in Auftrag gegeben werden, die Briefwahlunterlagen sind bereitzustellen.

Dutzende Jungwähler oder Zugezogene dürfen zusätzlich zur Stichwahl

Und einige Besonderheiten müssen berücksichtigt werden. Denn allein für die Wahl des Oberbürgermeisters in der Kreisstadt gibt es am 23. Juni rund 40 Wahlberechtigte mehr.

„Wenn jemand zwischen dem 9. Juni und dem 23. Juni 18 Jahre alt wird, bekommt er automatisch das Wahlrecht für die Stichwahl und erhält von uns automatisch Briefwahlunterlagen, also Wahlschein inklusive Stimmzettel“, erklärt Bernhard Eisel vom Wahlbüro Homburg. Damit könne die Person dann Briefwahl machen – oder mit dem Wahlschein vor Ort im Wahllokal wählen.

Darüber hinaus sind noch diejenigen wahlberechtigt, deren Umzug in die neue Stadt oder Gemeinde zwischen dem 9. und 23. Juni genau drei Monate her ist – deren dreimonatige Wartefrist also erst dann abgelaufen ist.

Video [aktueller bericht, 13.06.2024, Länge: 2:43 Min.]
Was bei der Stichwahl zu beachten ist

Bisherige Briefwähler bekommen Wahlunterlagen oft automatisch

Wer bei der ersten Wahl in Homburg einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, bekommt die Unterlagen automatisch.

Ähnlich läuft es in Saarbrücken für die Wahl des Regionalverbandsdirektors bzw. der Regionalverbandsdirektorin: Hier sind nach Angaben der Stadt über 32.000 Wählerinnen und Wähler automatisch für die Briefwahl vorgemerkt, weil sie bereits für den 9. Juni Briefwahl beantragt hatten. Auch Saarlouis, Völklingen, St. Ingbert oder zum Beispiel Schwalbach verschicken die Unterlagen automatisch an die bisherigen Briefwähler.

Je nach Kommune kann das aber anders gehandhabt werden. Am besten informiert man sich vor Ort in seiner Stadt oder Gemeinde. Die Kommunen stellen die nötigen Informationen zum Beispiel im örtlichen Amtsblatt oder auch auf ihrer Internetseite bereit.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann man wählen

In allen Kommunen gilt: Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann natürlich trotzdem seine Stimme abgeben. „Das ist kein Problem. Er geht mit seinem Personalausweis in das Wahllokal, und wir haben ein Wählerverzeichnis, und danach wird abgeglichen, und dann kann er ganz normal seine Wahl durchführen“, erklärt der Homburger Wahlleiter Manfred Rippel.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht im SR Fernsehen am 13.06.2024.


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