Saarland bekommt Solarpflicht für zwei Gebäude-Arten
Die saarländische Landesregierung will eine Photovoltaik-Pflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmeter Dachfläche einführen. Sie soll für Neubauten wie auch bei Sanierungen gelten. Bei Privat-Bauten sollen die Kommunen entscheiden.
Die Landesregierung will den Ausbau von Photovoltaik im Saarland weiter vorantreiben. Aufbauend auf dem von Bundestag und Bundesrat Ende April verabschiedeten „Solarpaket“ haben Wirtschaftsminister Jürgen Barke und Bauminister Reinhold Jost (beide SPD) konkrete Regelungen dafür vorgestellt, die bis Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden sollen.
Solarpflicht auch für Parkplätze
Zu dem Maßnahmenpaket gehört die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche. Die Pflicht soll für neue Gebäude, aber auch bei grundlegender Dachsanierung greifen. Mindestens 60 Prozent der Dachfläche muss nach den Plänen bei den betroffenen Gebäuden für Solaranlagen genutzt werden.
Eine ähnliche gelagerte Pflicht soll auch für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen greifen, von denen mindestens 60 Prozent der geeigneten Flächen mit Solaranlagen überdacht werden müssen.
Eine Solarpflicht für Privatgebäude will die Landesregierung nicht einführen. Sie will es aber den Kommunen ermöglichen, entsprechende Satzungen zu erlassen. Außerdem soll es grundsätzlich möglich sein, Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern zu errichten.
Solarkataster sollen Infos liefern
Um Privatpersonen einen besseren Überblick darüber zu ermöglichen, ob sich eine Solar-Anlage für sie lohnt, sollen gesetzliche Grundlagen für Solarkataster geschaffen werden. Außerdem sollen bürokratische Hürden für sogenannte Balkonkraftwerke abgebaut werden.
Auch der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen soll vorangetrieben werden, etwa durch gleichzeitige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Stromerzeugung. Über das Gemeindebeteiligungsgesetz, das im Rahmen des Gesetzes zum Windkraftausbau bereits in den Landtag eingebracht wurde, sollen die Kommunen an den Gewinnen durch die Freiflächenanlagen beteiligt werden.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 14.05.2024 berichtet.