Strafe oder Ordnungswidrigkeit? - Schwarzfahren in der Diskussion

Schwarzfahren nur noch Ordnungswidrigkeit? Saar-Verkehrsbetriebe lehnen ab

  14.08.2024 | 17:12 Uhr

Schwarzfahren soll von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden – so jedenfalls plant es Bundesjustizminister Buschmann. Die Verkehrsbetriebe im Saarland sind von der Idee wenig begeistert.

In den vergangenen Wochen wurden in Bussen und Bahnen verstärkt die Fahrscheine kontrolliert. Für jene, die keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnten, wurde es teuer.

KVS gegen „Entkriminalisierung“

Schwarzfahren gilt bislang als Straftat. Genau das will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber streichen. Schwarzfahren soll „entkriminalisiert“ werden und nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Schon seit über einem Jahr steht dieser Vorschlag im Raum. Er soll vor allem die Gerichte entlasten, die es bundesweit jedes Jahr mit 150.000 Anzeigen wegen Schwarzfahrens zu tun haben.

Die Verkehrsbetriebe im Saarland sind von den Plänen der Ampel-Koalition wenig begeistert. Die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis (KVS) etwa lehnen das Vorhaben ab. Wenn Schwarzfahren „nur noch“ eine Ordnungswidrigkeit sei, „käme das für Wiederholungstäter einem Freifahrtschein gleich“, teilte die KVS auf SR-Anfrage mit.

Saarbahn fürchtet höhere Schäden

Auch bei der Saarbahn befürchtet man, dass es dann noch mehr Schwarzfahrer geben könnte. Eine Straftat schrecke mehr ab als eine Ordnungswidrigkeit. Gleichzeitig hätte man dann weniger Handhabe, so Saarbahn-Pressesprecherin Ulrike Reimann. Bei Schwarzfahrern, die ihre Personalien nicht preisgeben wollen, könne dann die Polizei nicht mehr hinzugerufen werden. „Das heißt: Viele Sachen werden nicht weiterverfolgt.“

Dann müsste der Auftraggeber der Verkehrsbetriebe für die Defizite gerade stehen. Derzeit liegt die offizielle Schwarzfahrer-Quote bei der Saarbahn bei drei bis fünf Prozent jährlich. Die Dunkelziffer wird auf zehn Prozent geschätzt – bei 37 Millionen Fahrgästen entspräche das schon jetzt einem Verlust von mehreren Millionen Euro. Bei einer Herabstufung könnte dieser Schaden noch höher ausfallen.

Berg begrüßt Ampel-Pläne

Die saarländische Verkehrsministerin Petra Berg (SPD) befürwortet den Gesetzesvorschlag. Viele Täterinnen und Täter hätten nicht etwa eine rechtsfeindliche Einstellung, sondern nicht genug Geld.

60 Euro kostet derzeit das „erhöhte Beförderungsentgelt“ bei den Verkehrsbetrieben. Zusätzlich bewertet der Gesetzgeber Schwarzfahren als „Erschleichen von Leistungen“ nach §265a des Strafgesetzbuches (StGB). Das heißt: Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Über dieses Thema hat auch die SR 3 Region am Nachmittag vom 14.08.2024 berichtet.


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