Was bedeutet die Krankenhausreform für die Saar-Kliniken?

Bundesrat billigt umstrittene Krankenhausreform

Mit Informationen von Steffani Balle   22.11.2024 | 17:12 Uhr

Der Bundesrat hat am Freitag der umstrittenen Krankenhausreform zugestimmt. Die Landesregierung hat das Projekt von Gesundheitsminister Lauterbach unterstützt. Kritik gab es bereits im Vorfeld von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft.

Im Saarland hatten die Verantwortlichen mit gemischten Gefühlen auf die Entscheidung zur Krankenhausreform geschaut, die am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung stand. Während die Landesregierung das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) durchgewunken hat, hofften Krankenhausbetreiber darauf, dass es in den Vermittlungsausschuss verwiesen werden würde.

Bundesrat billigt umstrittene Krankenhausreform
Video [SR.de, (c) SR, 22.11.2024, Länge: 00:29 Min.]
Bundesrat billigt umstrittene Krankenhausreform

Doch der Bundesrat hat am Freitag der umstrittenen Krankenhausreform zugestimmt. Aber welche Folgen hat das für die Krankenhauslandschaft im Saarland?

Jung will Krankenhausstandorte erhalten

Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) sagte dazu dem SR: "Am Ende ist entscheidend, dass an den Standorten, an denen Krankenhausversorgung momentan stattfindet, auch zukünftig Versorgung gibt. Ich bin guter Dinge, dass wir das schaffen."

Was sich allerdings ändern soll: Nicht mehr jedes Krankenhaus wird jede Behandlung anbieten, es soll mehr Spezialisierung geben. Krankenhäuser sollen mehr miteinander kooperieren. Patienten müssen künftig möglicherweise für bestimmte Behandlungen weiter fahren.

Auch der Gesundheitsminister hält das Gesetz nach eigener Aussage in seiner jetzigen Form in Teilen für verbesserungswürdig. Aber: Geld vom Bund für die Sanierung der angeschlagenen Kliniken gebe es nur, wenn das Krankenhausgesetz vom Bundesrat - wie am Freitag geschehen - befürwortet wird. Daher unterstütze man die Reform.

SKG sieht Verbesserungsbedarf

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) hingegen hatte vor der Bundesratsabstimmung betont, man sehe noch viel Verbesserungsbedarf. Der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG), Thomas Jakobs, hatte argumentiert, es brauche etwa Änderungen bei der Vorhaltepauschale.

Sie soll nach den Plänen Lauterbachs an die Fallzahlen anknüpfen. Das heißt: Kleinere Kliniken mit wenigen Patienten bekommen weniger Geld, wenn sie die gleiche Leistung anbieten wie große Krankenhäuser mit großem Zulauf. Das sei ungerecht.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 22.11.2024 berichtet.


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