Saar-Kabinett beschließt SR-Gesetz
Die saarländische Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zum neuen SR-Gesetz überarbeitet. Ein erster Diskussionsentwurf hatte vor allem wegen der deutlichen Verkleinerung des Rundfunkrates für Kritik gesorgt.
Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks soll von derzeit 38 Mitgliedern spürbar auf nur noch 26 stimmberechtigte Mitglieder schrumpfen. Diese Verkleinerung fällt damit aber deutlich geringer aus als ursprünglich im Gesetzentwurf geplant. Auch weil die Landesregierung selbst künftig keinen Sitz mehr haben soll.
Fraktionen ohne Stimmrecht
Die Landtagsfraktionen sind zwar weiterhin vertreten, haben aber kein Stimmrecht mehr. Man schaffe damit den staatsfernsten Rundfunkrat der ARD, so der für Medien zuständige Staatssekretär Thorsten Bischoff. Damit dürfte die Landesregierung aber auch auf Kritik aus betroffenen Verbänden, vor allem der Wirtschaft reagiert haben.
Sie hätten im ersten Entwurf nur noch einen Sitz gehabt. Nach der Überarbeitung steht ihnen ein weiterer Sitz zu. Zudem soll die Digitalwirtschaft mit einem Sitz vertreten sein. Auch alle vier großen Religionsgemeinschaften bekommen in der Überarbeitung je einen Sitz.
Organisationsstruktur weitgehend erhalten
Bei den Änderungen in der Organisationsstruktur des SR bleibt vieles beim ursprünglichen Entwurf. So soll der Intendant bestimmte Entscheidungen in Zukunft nur gemeinsam mit Programm- und Verwaltungsdirektor im dreiköpfigen Direktorium treffen können. Die Letztverantwortung liegt allerdings beim Intendanten. Auch eine Gehaltsobergrenze ist weiterhin vorgesehen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 04.07.2023 berichtet.