Verfassungsgerichtshof weist Antrag von Ex-HWK-Präsident ab
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat einen Antrag des CDU-Landtagsabgeordneten Wegner abgewiesen. Dabei ging es um Ermittlungen im Jahr 2022 unter anderem wegen Korruptionsverdachts in seiner Funktion als damaliger Präsident der Handwerkskammer.
Im Zuge der Ermittlungen gegen den CDU-Abgeordneten Bernd Wegner im Jahr 2022, unter anderem wegen Korruptionsverdachts, hatten Ermittler Wegners Büroräume in der Handwerkskammer durchsuchen lassen und dabei Handys und Laptops beschlagnahmt.
Die Präsidentin des Landtags hatte Wegners Immunität als Abgeordneter zuvor aufgehoben, mit der Begründung, die Durchsuchung sei zur Sicherung von Beweisen unbedingt notwendig.
Ihr hat der Verfassungsgerichtshof nun recht gegeben und einen Antrag Wegners abgewiesen, der das Vorgehen für verfassungswidrig hielt. Die Aufhebung von Wegners Immunität war damit zulässig.
Was war passiert?
Anlass für die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft war eine Anzeige des Wirtschaftsministeriums nach einer Prüfung des Landesrechnungshofes. Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht zur Handwerkskammer schwere Versäumnisse aufgeführt.
Dabei ging es auch um die mutmaßliche Dienstwagennutzung durch Angehörige sowie Essen in der Sterne- und Spitzengastronomie auf Kosten der Kammer. Wegner hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 06.02.2025 berichtet.