Landesparlament bringt Windkraftpaket auf den Vormarsch

Saarland schnürt Gesetzespaket zum Ausbau der Windenergie

Christian Leistenschneider   07.11.2023 | 15:38 Uhr

Mit mehreren gesetzlichen Maßnahmen will die saarländische Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreiben. Kommunen bekommen Planungsspielraum und Ertragsbeteiligungen, stehen aber auch in der Pflicht. Auch das Landeswaldgesetz wird geändert.

Das Saarland will und muss mehr erneuerbare Energie erzeugen. Bei der Windkraft steht das Land nach einer länger zurückliegenden Phase, in der viele neue Anlangen aufgestellt wurden, im Bundesvergleich zwar recht gut da. Seit 2018 ist der Ausbau jedoch stark zurückgegangen.

Und es gibt Zugzwang, den Trend wieder umzukehren: Ein Bundesgesetz verpflichtet das Saarland, bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für den Ausbau von Windenergie bereitzustellen. Die hatte es zwar schon einmal ausgewiesen, nach einer Gesetzesänderung ist die zur Verfügung stehende Fläche jedoch auf 0,8 Prozent zusammengeschrumpft.

Wo die neuen Flächen zu finden sein könnten, die das Land in einem Flächenzielgesetz sogar auf zwei Prozent schon bis Ende 2030 steigern will, hat eine neue Potenzialanalyse untersucht.

Saarland schnürt Gesetzespaket zum Ausbau der Windenergie
Audio [SR 3, Denise Friemann. , 07.11.2023, Länge: 03:00 Min.]
Saarland schnürt Gesetzespaket zum Ausbau der Windenergie

Saarland hat Flächenpotenzial von 3,18 Prozent

Deren Ergebnis: Das Saarland hat genug Fläche, um die angestrebten Ziel zu erreichen. Das Flächenpotenzial liege insgesamt sogar bei 3,18 Prozent, erklärte Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD).

Allerdings sind die geeigneten Flächen im Land ungleich verteilt: Die Spanne reiche je nach Gemeinde von null bis zu rund zehn Prozent. Geografisch gelte die Faustregel: „Im Norden geht viel, im Süden wenig“, so Barke.

Das soll aber nicht heißen, dass das Nordsaarland deswegen den gesamten Ausbau tragen soll. Barke spricht von einer „fairen Verteilung der Windkraftanlagen“. Darum sollen auch Gemeinden mit geringen Potenzialen zumindest diese nutzen, und andererseits Gemeinden mit höheren Flächenpotenzialen nicht mehr als 3,46 Prozent ihrer Fläche ausweisen müssen.

Video [aktueller bericht, 07.11.2023, Länge: 2:50 Min.]
Saarland schnürt Gesetzespaket zum Ausbau der Windenergie

Kommunen können sich nicht verweigern

Welche Flächen die Kommunen tatsächlich ausweisen, können sie prinzipiell selbst entscheiden. Vollständig verweigern können sie sich allerdings nicht. Wenn Kommunen von ihrer Möglichkeit zu Flächennutzungsplänen keinen Gebrauch machten, führe das gemäß dem Bundesgesetz dazu, dass Projektentwickler auf der gesamten Fläche, die sich aus der Potenzialanalyse ergeben hat, Windräder bauen könnten, betonte Barke.

Windkraftausbau im Saarland: Akzeptanz der Bürger ist wichtig
Audio [SR 3, (c) SR 3, 07.11.2023, Länge: 04:18 Min.]
Windkraftausbau im Saarland: Akzeptanz der Bürger ist wichtig

Dafür, dass die Ausbauziele nicht nur auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit umgesetzt werden, sei die Akzeptanz in der Bevölkerung entscheidend, betonte Barke. Um die zu erhöhen, sollen die Kommunen finanziell an den Erlösen der Windkrafträder beteiligt werden. Der Anteil von 0,2 Cent pro kWh, der bislang freiwillig geleistet wurde, soll gesetzlich verpflichtend festgeschrieben werden. Die Abgabe soll auch für Betreiber von PV-Freiflächenanlagen gelten.

Ein Windrad mit einer Leistung von sechs Megawatt könnte einer Kommunen so Einnahmen von bis zu 24.000 Euro pro Jahr bescheren, rechnete Barke vor. Für welche gemeinnützigen Zwecke sie die verwenden, könnten die Gemeinden selbst entscheiden.

Windräder auch auf Waldboden

Auch auf bewaldetem Boden sollen Windräder gebaut werden können - allerdings nicht auf jedem. Mit einer Novellierung des Landeswaldgesetzes will die Landesregierung fünf Kriterien festsetzen, von denen nur eines erfüllt sein muss, um den Bau eines Windrades an der Stelle zu verhindern. Unter anderem in besonders alten Laubwäldern und Gebieten, die zum Schutz der Pflanzen und Tiere dienen, sollen demnach keine Windräder gebaut werden dürfen.

„Damit lösen wir das Problem der Flächenkonkurrenz. Es können neue Windräder aufgestellt werde, zugleich bleibt wertvoller Wald geschützt“, erläuterte Umweltministerin Petra Berg (SPD). 88 Prozent des saarländischen Waldes seien so von der Bebauung ausgeschlossen.

Gleichzeitig werde man den Begriff des „historisch alten Waldes“ streichen, der unter der Großen Koalition vor allem auf Drängen der CDU eingeführt worden war. Dieser sei nicht zweckmäßig.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 07.11.2023 berichtet.

Kommentar


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