Wie steht es um den "deutsch-französischen" Motor?

Der mühsame Abbau von Grenzhürden

  22.01.2025 | 06:21 Uhr

Der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll bürokratische Hürden zwischen Deutschland und Frankreich abbauen und Kooperationen für mehr Wirtschaftskraft ermöglichen. Was er bislang erreicht hat.

Europa ist ein Kontinent der Grenzen. Auf vergleichsweise kleinem Raum ballt sich eine Vielzahl von Nationen, die durch Landesgrenzen gleichzeitig verbunden und getrennt sind. Deutschland mit seinen neun Nachbarstaaten und das Saarland mit seiner langen Grenze zu Frankreich sind davon besonders betroffen.

Grenzregionen bieten besondere Chancen, aber die Lage an der Peripherie kann auch Nachteile haben. So schneiden viele europäische Grenzregionen laut einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2021 im Allgemeinen wirtschaftlich schlechter ab als andere Regionen innerhalb eines Mitgliedstaats.

Chef der Staatskanzlei vertritt Saarland

Denn trotz des Einigungsprozesse in der EU bedeuten geographische Grenzen oft bürokratische und politische Hürden. Unterschiedliche Rechts-, Verwaltungs- oder Sozialsysteme etwa können den wirtschaftlichen Austausch hemmen. Zusätzliche zu den EU-Programmen, die versuchen, diese Nachteile auszugleichen, haben Deutschland und Frankreich darum den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingesetzt. Im Aachener Vertrag 2019 beschlossen, hat er am 22.01.2020 seine Arbeit aufgenommen.

Das Saarland wird dabei vertreten von David Lindemann, dem Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigten für Europaangelegenheiten. Zweimal hat der Ausschuss bereits in Saarbrücken getagt.

Beschlüsse teils umgesetzt, teils in Umsetzung

In seinen ersten fünf Jahren habe der Ausschuss 32 Beschlüsse zu verschiedensten grenzüberschreitenden Belangen verabschiedet, teilte die Staatskanzlei auf Anfrage mit. Man habe etwa an der Ausweitung der Telearbeit für Grenzpendler, an einer Neuregelung der Besteuerung des Kurzarbeitergeldes für Mitarbeiter deutscher Firmen mit Wohnsitz in Frankreich und an einer Erleichterung der grenzüberschreitenden Berufsausbildung mitgewirkt.

Die Umsetzung anderer Beschlüsse, etwa zur Vereinfachung der A1-Bescheinigungen bei grenzüberschreitenden Dienstreisen, zur Ausweitung des grenzüberschreitenden Zugverkehrs oder zum Aufbau eines deutsch-französischen Wasserstoffnetzes in den Grenzregionen verzögerten sich oder seien in der Umsetzung. Zu Verzögerungen hätten etwa die zahlreiche Regierungswechsel auf französischer Seite geführt.

"Viele Probleme lassen sich nicht ad hoc lösen"

Grundsätzlich positiv bewertet die Arbeitskammer des Saarlandes die Einrichtung des Ausschusses. Er trage dazu bei, dass in den Hauptstädten Berlin und Paris den Belangen der Grenzregionen stärkeres Gewicht zukomme.

Man würde es aber begrüßen, wenn der Ausschuss sich die Sachkompetenz der Akteure vor Ort in der Großregion noch mehr zu Nutze machen würde, so die Arbeitskammer. Denn mit der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle der Großregion, der Task Force Grenzgänger 3.0 und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die mit den Themen befasst sind.

Über dieses Thema berichtete auch die Sendung "Guten Morgen" auf SR 3 Saarlandwelle am 21.01.2025.


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