Bundestag berät über Legalisierung von Abtreibungen
Der Bundestag debattiert heute über einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Reform brauche es dringend, sagt die saarländische SPD-Bundestagsabgeordnete Ortleb. Derzeit stünden Ärzte "mit einem Bein im Knast", wenn sie Abbrüche durchführten.
Aktuell sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde lange gerungen.
Was beinhaltet der neue Vorstoß?
Kern des jetzt debattierten Reformentwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen "rechtmäßig und straffrei" sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.
Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.
Risiko für Ärzte, die Abbrüche durchführen
Bisher haben nach Angaben der Initiatorinnen 327 Bundestagsabgeordnete den Antrag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet.
Eine der 327 ist die saarländische SPD-Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb. Im Gespräch mit dem SR sagte sie: "Wir sehen, dass die Versorgungslage immer schlechter wird." Es gebe deutschlandweit und im Saarland immer weniger Ärzte, die Abbrüche durchführen.
Deswegen sei es so wichtig, dass man Schwangerschaftsabbrüche aus der Illegalität hole. Derzeit stünden Ärzte, die Abbrüche durchführten "immer mit einem Bein im Knast." Abbrüche vor der zwölften Woche müssten deshalb außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden.
Wird noch darüber abgestimmt?
Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag. Für eine erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen notwendig. Ob es in den verbleibenden Sitzungswochen bis zu den Neuwahlen noch zu einer Abstimmung im Bundestag kommt, ist derzeit offen.
Union, AfD und große Teile der FDP lehnen eine Reform ab. Auch die katholische Kirche hat sich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. Sie widersprechen dem Vorwurf, dass eine Kriminalisierung der betroffenen schwangeren Frauen sowie der Ärzte stattfinde, da es bei Einhaltung der Vorgaben zu keiner Strafverfolgung kommt.
Viele Juristen – darunter auch der ehemalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) – glauben zudem nicht, dass der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.12.2024 berichtet.