Der Zimmerschlüssel hängt in einem Hotel vor einem Bett im Türschloss. (Foto: dpa)

Dehoga warnt vor Folgen einer Bettensteuer in Saarbrücken

  26.10.2023 | 18:23 Uhr

Der Hotel- und Gaststättenverband hat die geplante Einführung einer Bettensteuer in Saarbrücken scharf kritisiert. Die Pläne kämen zur "Unzeit", das Gewerbe habe mit Kostenexplosionen und Personalmangel zu kämpfen und könne eine solche Steuer nicht verkraften.

Die Saarbrücker Bürgermeisterin Barbara Meyer hat diese Woche Pläne vorgestellt, wonach in der Landeshauptstadt verschiedene Steuern und Gebühren erhöht werden sollen. Unter anderem ist eine Bettensteuer für das Gastgewerbe geplant. Demnach sollen ab dem 1. Juli 2024 alle Beherbergungsbetriebe in Saarbrücken 3,5 Prozent vom Übernachtungspreis an die Stadt zahlen.

Eine solche Steuer ist nicht zum ersten Mal Thema in Saarbrücken. Immer wieder stand das Thema auf der Agenda des Stadtrates, zuletzt vor einem Jahr. Beschlossen wurde sie bislang aber nicht.

Dehoga: Vorschlag zur "Unzeit"

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hofft, dass es auch dieses Mal nicht dazu kommt. "Wir können den erneuten Vorstoß nicht nachvollziehen. Es hat sich doch zur Situation im vergangenen Jahr nichts geändert", sagt Michael Buchna, der Präsident des Dehoga Saarland. Der Vorschlag käme zur "Unzeit". Das Gastgewerbe habe aktuell mit zahlreichen Problemen zu kämpfen.

Die Angst: Eine Bettensteuer könne Touristen abschrecken. Darüber hinaus befürchtet der Branchenverband, dass eine solche Steuer zum "Bürokratiemonster" werden und in den Hotels einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen würde. Ohnehin habe die Branche mit beispielslosem Arbeitskräftemangel zu kämpfen. Da könne man nicht noch zusätzliche Zeit dafür aufwenden, so der Dehoga Saarland.

Viel Wirbel um die Bettensteuer

Bei der Bettensteuer müssen Touristen und Berufsreisende zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Gebühr zahlen, die an die Kommune geht.

Im Saarland erhebt bislang die Gemeinde Nohfelden seit Anfang 2022 eine Tourismusabgabe. Im Unterschied zur Bettensteuer müssen die Einnahmen daraus aber zweckgebunden für den Tourismus in der Gemeinde ausgegeben werden.

Im vergangenen Jahr hatten Hoteliers aus verschiedenen deutschen Städten vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Bettensteuer gegelegt. Das Gericht wies diese jedoch zurück und erklärte die Bettensteuer sei verfassungsgemäß.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 26.10.2023 berichtet.


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