Eine Frau zieht Geldscheine aus ihrem Portemonnaie (Foto: IMAGO / Guido Schiefer)

Keine Bürgergeld-Erhöhung im kommenden Jahr

  04.09.2024 | 19:00 Uhr

Bürgergeld-Empfänger erhalten im kommenden Jahr nicht mehr Geld. Als Hauptgrund nannte Bundesarbeitsminister Heil (SPD) die gesunkene Inflation. Im Saarland sind knapp 83.000 Bürgergeld-Empfänger von der Nullrunde betroffen.

Nach den deutlichen Erhöhungen in den Vorjahren gibt es für etwa 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder im Bürgergeld im kommenden Jahr eine Nullrunde. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründete dies am Mittwoch mit dem Berechnungsverfahren, bei dem Preise und Löhne einfließen. Danach müsste das Bürgergeld von 563 Euro im Monat eigentlich um 24 Euro verringert werden, weil die Inflation überschätzt wurde.

Das geht aus einem Entwurf der Verordnung hervor, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Eine Schutzklausel verhindert aber eine Kürzung. Im Saarland erhalten nach Angaben der Agentur für Arbeit aktuell rund 82.700 Menschen Bürgergeld. Darunter sind 59.900 erwerbsfähig Leistungsberechtigte und 22.800 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte wie Kinder oder erkrankte Personen.

Inflation deutlich gesunken

Die Nullrunde hatte sich bereits Ende vorigen Jahres abgezeichnet. Der Rechtsmechanismus sei so, "dass es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt", sagte Heil. "Und das ist auch richtig so." Er verwies darauf, dass die Inflation zuletzt auf 1,9 Prozent gesunken sei.

Bilanz am Mittag vom 04.09.2024
Podcast [SR 2, Peter Weitzmann, 04.09.2024, Länge: 30:01 Min.]
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U.a. mit folgenden Themen: Debatte in CDU über BSW als Koalitionspartner / Neues zum Bürgergeld / Umfassende Regierungsumbildung in der Ukraine / Betriebsversammlung VW / Start China-Afrika-Gipfel / Papst Franziskus in Indonesien

Er baute zugleich Kritik aus Union und FDP vor. "Das ist der Rechtsmechanismus, den wir übrigens ja parteiübergreifend - CDU, CSU, FDP, Grüne, SPD - im Bundestag beschlossen haben", sagte der SPD-Politiker mit Blick auf das Bürgergeld, das 2023 eingeführt worden war. Auch die Besitzschutzklausel war damals eingeführt worden.

Leistungen nur selten gekürzt

Heil pochte aber auf der Einhaltung der Mitwirkungspflichten von Bürgergeld-Empfängern. Es gehe nicht darum, alle unter den Generalverdacht der Faulheit zu stellen. Wenn jemand aber chronisch nicht zu Terminen komme, müsse es aber Einschränkungen geben. Dies betrifft aber nur einen geringen Anteil der Bürgergeld-Empfänger. Im Saarland zum Beispiel wurden zuletzt knapp 400 Personen - und damit etwa 0,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - die Leistungen gemindert.

Sozialverband kritisiert Nullrunde

Der Minister kündigte auch einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Jobcentern und der Schwarzarbeitskontrolle des Zolls an. Verschärfte Regeln bei der Gewährung von Bürgergeld hatte die Bundesregierung bereits bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für das kommende Jahr angekündigt.

Der Sozialverband Deutschland hat die Nullrunde beim Bürgergeld unterdessen kritisiert. Aus Sicht des Verbands lässt die Ankündigung von Arbeitsminister Heil den Einblick in die Lebensrealitäten der Betroffenen vermissen. Armut gehöre für viele Menschen in Deutschland zum Alltag. Dass nun eine Nullrunde beim Bürgergeld drohe, liege an der geltenden Berechnungsformel für die Regelbedarfe. Die Formel ziele nur darauf ab, die Höhe der Regelbedarfe herunterzurechnen und nicht den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Deshalb müsse ein neues Verfahren her.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 04.09.2024.


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