Das Saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Oberverwaltungsgericht legt Begründung für Grubenwasser-Urteil vor

Yvonne Schleinhege-Böffel   03.04.2025 | 12:53 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hält die potenziellen Gefahren durch den geplanten Grubenwasseranstieg für beherrschbar. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Gericht die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den Anstieg abgewiesen hat. Nun liegt auch die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes vor.

Nach Auswertung zahlreicher Gutachten sowie der Anhörung verschiedener Gutachter komme das Oberverwaltungsgericht zu dem Entschluss, dass in den betroffenen Kommunen durch Bodenbewegungen oder Erschütterungen keine schweren Schäden zu fürchten seien, heißt es in einer Mitteilung.

Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach, Saarwellingen und die Stadt Lebach. Sie waren während der aktiven Bergbauzeit im Umfeld der Primsmulde am stärksten von Erschütterungen und Grubenbeben betroffen.

Kommunen müssen über weitere juristische Schritte entscheiden

Der Anwalt der drei Kommunen, Rolf Friedrichs, zeigte sich im SR-Interview enttäuscht. Die Kommunen müssten nur in ihren Gremien, sprich in den Gemeinde- und Stadträten entscheiden, ob sie weitere juristische Schritte gehen wollen. Möglich wäre eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland spricht in einer Mitteilung von einer inakzeptablen Entscheidung des Gerichtes, die Sorgen der betroffenen Bürger und Kommunen würden nicht ernst genommen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Rundschau im Radio am 03.04.2025 berichtet.


Mehr zum Grubenwasseranstieg:

Revision nicht zugelassen
Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg nach SR-Informationen abgewiesen. Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie die Stadt Lebach. Eine Revision wurde in allen drei Verfahren demnach nicht zugelassen.

Eine Chronik seit 2012
Der Streit um das Grubenwasser
2012 wurde die letzte Grube im Saarland stillgelegt. Die Arbeit unter Tage endete damit nicht. Die Bergbaugesellschaft RAG pumpt seitdem Wasser aus den alten Schächten. Damit würde sie gerne aufhören. Doch dagegen regt sich Widerstand.

Entscheidung wohl in zwei Wochen
Letzte Klagen gegen Grubenwasseranstieg verhandelt
Am Mittwoch ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis erneut um den Anstieg des Grubenwassers. Die Stadt Lebach und die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen haben als letzte Kommunen ihre Klagen aufrechterhalten. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden zwei Wochen erwartet.

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