Ein Grundsteuerbescheid (Foto: IMAGO / Bernd Leitner)

Böse Überraschung: Saarländer müssen teils viel höhere Grundsteuer zahlen

Mit Informationen von Emil Mura   29.01.2025 | 07:41 Uhr

Von Anfang an war klar, dass die Grundsteuerreform für manche Hauseigentümer mehr Steuern bedeuten würde, für andere weniger. In manchen Fällen unterscheiden sich die Beiträge allerdings erheblich von denen der Nachbarn – teils sogar bei Doppelhaushälften. Das sorgt für Ärger.

Ein Doppelhaus, zwei Eigentümer – und zwei unterschiedliche Grundsteuerbeträge. Klaus Becker aus Merchweiler versteht die Welt nicht mehr. 150 Euro muss er mehr bezahlen als sein Nachbar. Grund ist die Grundsteuerreform.

Einnahmen der Städte bleiben gleich – Steuern für Bürger nicht unbedingt

„Das Ganze ist erst herausgekommen, als man mit der Nachbarschaft gesprochen hat“, sagt er. „Jeder hat verschiedene Bescheide gekriegt.“ Becker hat beim Finanzamt einen Schlichtungsantrag gestellt.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Grundstückswerte und Hebesätze angepasst. Für die Städte und Gemeinden bleiben die Einnahmen unterm Strich gleich – nicht aber für die einzelnen Eigentümer.

Video [aktueller bericht, 28.01.2025, Länge: 3:41 Min.]
Teils drastische Unterschiede bei Grundsteuer nach der Reform

75 Prozent mehr

Auch Philipp Salomon-Klein aus Ensheim ist unzufrieden mit seinem Grundsteuerbescheid. Sein Haus hat er vor circa acht Jahren neu bauen lassen. „Dass die Grundsteuer erhöht wird, hat sich ja schon letztes Jahr abgezeichnet. Aber dass es so krass ausfallen wird, das war tatsächlich schon ein Schock.“

Vergangenes Jahr musste Salomon-Klein noch rund 400 Euro Grundsteuer zahlen, diesmal sind es 700 Euro – 75 Prozent mehr also. „Das ist schon eine enorme Erhöhung, mit der ich nicht gerechnet habe.“

Einige Nachbarn müssen laut Salomon-Klein noch deutlich mehr bezahlen, bei ähnlichen Häusern und Grundstücken. Laut Finanzministerium ist das nicht überraschend.

Finanzministerium nicht überrascht

„Diese Fälle sind nicht ungewöhnlich und hängen in aller Regel von der Lage des Hauses ab“, erklärt Bernd Jager, Abteilungsleiter Steuern. „Weitere Faktoren außer der Nutzungsdauer sind der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete, die dort angesetzt wird.“

Ist das Wohngebiet beliebt, könne dieser Wert beim neuen Verfahren sehr stark abweichen, sagt Jager – teilweise bis zu 400 oder sogar 500 Prozent, je nach Wohngegend.

Genau darauf habe die Grundsteuerreform ja abgezielt, so der Abteilungsleiter, nämlich Grundstücke in guten Gegenden höher zu bewerten und diejenigen in schlechteren herabzustufen. In manchen Fällen könnten aber auch Missverständnisse bei den Angaben zu falschen Grundsteuerbescheiden führen.

Versehentlich falsche Angaben

Bei Klaus Becker aus Merchweiler dürfte das der Fall gewesen sein. „Ich kann mir das nur so erklären, dass ich bei der Renovierung falsche Angaben gemacht habe.“ Statt einer Renovierung habe er eine Kernsanierung angegeben. Die sei aber gar nicht gemacht worden.

Becker hofft nun auf eine Neuberechnung seines Steuerbescheids. Für alle Betroffenen sind auf der Internetseite des Finanzministeriums neben den Nummern der Telefonhotlines auch jede Menge Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform aufgeführt.

Über dieses Thema hat auch der "aktuelle bericht" im SR Fernsehen vom 28.01.2025 berichtet.


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