Neuer Hebesatz in Saarbrücken: Wie Sie jetzt Ihre Grundsteuer berechnen

Neuer Hebesatz in Saarbrücken: Wie Sie jetzt Ihre Grundsteuer berechnen

Thomas Braun   10.10.2024 | 07:03 Uhr

Der Saarbrücker Stadtrat hat im Zuge der neuen Grundsteuerreform als einer der ersten Räte im Saarland einen neuen Hebesatz beschlossen. Hauseigentümer können damit genau berechnen, wie sich ihre eigene Gebühr verändern wird.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll in Saarbrücken zum Jahreswechsel von derzeit 520 Prozent auf 611 Prozent steigen. Einen entsprechenden Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat am Dienstag unverändert beschlossen. Damit will die Stadt die Mindereinnahmen ausgleichen, die sich durch die Neubewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform ergeben haben.

Saarbrücken ist eine der wenigen Städte im Saarland, bei denen die rund 67.000 Grundstücke in Summe nach dem neuen Recht weniger wert sind als vorher. Wie aus der Vorlage für die Ratssitzung hervorgeht, wurden vor allem gewerblich genutzte Gebäude zuvor deutlich höher bewertet: Deren Wert liegt nach dem neuen Recht gut 20 Prozent unter dem alten Wert. Bei Wohngebäuden macht die Differenz im Schnitt drei Prozent aus.

Bis die neuen Bescheide verschickt werden, dauert es noch – Grundstückseigentümer können mit dem bereits vorliegenden Bescheid des Finanzamtes aber schon jetzt ihre neue voraussichtliche Steuerhöhe berechnen.

Video [aktueller bericht, 10.10.2024, Länge: 3:16 Min.]
Neuer Grundsteuer-Hebesatz in Saarbrücken – was das für Eigentümer bedeutet

Rechnung: Vom Grundsteuerwert zur tatsächlichen Grundsteuer

Das Finanzamt hat den meisten Saarländerinnen und Saarländern bereits sowohl den neuen Grundsteuerwert als auch den sich daraus ergebenen neuen Grundsteuermessbetrag mitgeteilt. Dieser Messbetrag entspricht im Saarland für Wohngebäude 0,34 Promille des Grundsteuerwertes.

Der Grundsteuermessbetrag muss nun noch mit dem Hebesatz multipliziert werden – in Saarbrücken künftig 611 Prozent. Insgesamt ergibt sich folgende Rechnung:

  • Grundsteuerwert x 0,00034 = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x 6,11 = neue jährliche Grundsteuer

Beispiel: Ein Haus in in Saarbrücken ist nach der neuen Berechnung 350.000 Euro wert. Die jährliche Grundsteuer berechnet sich dann wie folgt:

  • 350.000 Euro x 0,00034 = 119 Euro (Messbetrag)
  • 119 Euro x 6,11 = 727,09 Euro (neue Grundsteuer)

Der Eigentümer des im neuen Berechnungsverfahren auf 350.000 Euro geschätzten Hauses muss also künftig in Saarbrücken 727,09 Euro Grundsteuer pro Jahr zahlen.

Durchschnittlicher Anstieg um 14 Prozent

Der Hebesatz steigt um 17,5 Prozent. Da der neue Messbetrag bei Wohngebäuden im Schnitt aber rund drei Prozent niedriger ist als vorher, bedeutet es insgesamt einen Anstieg von knapp 14 Prozent.

Wer zuvor also beispielsweise rund 400 Euro im Jahr bezahlt hat, muss nun mit 56 Euro mehr rechnen. Bei bisher 600 Euro jährlich werden es im Schnitt nun 84 Euro mehr.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 09.10.2024.


Mehr zur Grundsteuerreform im Saarland

Reform der Grundsteuer
Hebesätze müssten in den meisten Saar-Gemeinden sinken
Die neue Grundsteuer soll dem Staat kein zusätzliches Geld bringen. Doch die Festlegung der Hebesätze ist Sache der Kommunen. In den meisten saarländischen müssten sie laut Berechnungen sinken.

Neue Bewertung
Festlegung der neuen Grundsteuer im Saarland fast fertig
Im Saarland sind im Zuge der Grundsteuerreform mittlerweile fast alle Grundstücke neu bewertet worden. Nach Angaben des Finanzministeriums lag die Zahl Ende Juni bei rund 96 Prozent. Auf Grundlage dieser Daten können Städte und Gemeinden nun daran gehen, die neuen Hebesätze festzulegen.

Saarländisches Finanzministerium beschwichtigt
Eingabefehler bei der Grundsteuererklärung keine Straftat
Einfache Eingabefehler bei der Grundsteuererklärung werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das hat das saarländische Finanzministerium versichert. Im Saarland sei nach rund 130.000 abgearbeiteten Fällen bislang erst ein einziges Strafverfahren eingeleitet worden.

Bislang rund 20.000 Einsprüche
Jeder zehnte Grundsteuerwert im Saarland angefochten
Im Saarland ist bislang gegen jeden zehnten neuen Grundsteuerwert Einspruch eingelegt worden - meist wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Bundesweit haben laut einem Medienbericht mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch eingelegt.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja