75 Jahre Grundgesetz in der BRD, 67 Jahre im Saarland

75 Jahre Grundgesetz in der BRD, 67 Jahre im Saarland

Reporter: Daniel Schlemper/Onlinefassung: Dagmar Scherer   23.05.2024 | 12:30 Uhr

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz aus der Taufe gehoben. Es ist die Grundlage unserer Demokratie, auf die sich alle, die in Deutschland leben, berufen können - und auch zu halten haben. Im Saarland ist das Grundgesetz erst seit 1957 gültig, aber erst seit 1990 wird es auch in der Prämbel aufgeführt.

Das Saarland ist 1957 der Bundesrepublik Deutschland (BRD) beigetreten und damit auch dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Aber erst 1990 wurde die Präambel nach der Wiedervereinigung angepasst. Deshalb wird das Saarland auch erst seit diesem Zeitpunkt - also seit knapp 34 Jahren - in der Präambel aufgelistet.

Warum heißt die Verfassung "Grundgesetz"?

In der Präambel von 1949 steht: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Es wurde im Grundgesetz also festgehalten, dass BRD und DDR wiedervereint werden sollen. Um das hervor zu heben, hat man die Verfassung „Grundgesetz“ genannt. So sollte verdeutlicht werden, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt.

Sitzung des Parlamentarischen Rates (Foto: SWR/SZ Photo)
Sitzung des Parlamentarischen Rates

Warum heißt das Grundgesetz immer noch Grundgesetz?

Mit der Wiedervereinigung hätte sich das vereinte Deutschland eine neue Verfassung geben können, doch am 3. Oktober 1990 sind die fünf neuen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einfach dem Geltungsgebiet des Grundgesetzes beigetreten.

Wer hat das Grundgesetz geschrieben?

Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes (Foto: WDR/picture alliance/AP/Leo Leowald)
Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes

Verfasst wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat. Auch darin spiegelt sich wieder, dass es sich aus Sicht der Macher um ein Provisorium handeln sollte. Eigentlich ist nämlich die Nationalversammlung das Gremium, das eine Verfassung schreibt. Die Autoren des Grundgesetzes waren eine Gruppe von Politikern, die von den damaligen Besatzungsmächten dazu beauftragt worden waren. Dazu gehörten unter anderem Konrad Adenauer, Carlo Schmid und Theodor Heuss.

Das Grundgesetz und die Frauen

Unter den insgesamt 64 Mitgliedern Grundgesetz-Rates waren lediglich vier Frauen. Darunter Elisabeth Selbert von der SPD, die sich sehr für den Gleichstellungsparagrafen in Artikel 3 eingesetzt hatte. Dagegen gab es zunächst viel Widerstand, aber am Ende fand die Gleichberechtigung von Männern und Frauen Einzug ins Grundgesetz.

Ein Thema in der "Region am Mittag" am 23.05.2024 auf SR 3 Saarlandwelle


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