Immer mehr Straftäter im Saarland in Schnellverfahren verurteilt
Die Zahl sogenannter beschleunigter Verfahren bei Straftaten ist im Saarland in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen und soll weiter steigen. Unter anderem soll damit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verstärkt werden.
Heute beim Ladendiebstahl erwischt und gegebenenfalls noch am selben Tag verurteilt: Das ist ein Beispiel für ein beschleunigtes Verfahren bei Straftaten. Die Anzahl solcher Verfahren hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht.
Gezielte Schulungen und zentrale Geschäftsstelle
Wie das Justizministerium dem SR mitteilt, hat es 2019 in lediglich elf Fällen ein beschleunigtes Verfahren gegeben, 2023 waren es genau 100 Fälle. Dieses Niveau sei im vergangenen Jahr mit 93 beschleunigten Verfahren in etwa gehalten worden.
Die Steigerung sei mit Hilfe gezielter Schulungen, der Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle sowie Informationsveranstaltungen in allen Polizeiinspektionen erreicht worden. Für das laufende Jahr sei in Kooperation mit dem Landespolizeipräsidium ein weiterer Workshop geplant.
Nur bei minderschweren Straftaten
Laut dem Justizstaatssekretär Jens Diener (SPD) geht es bei den beschleunigten Verfahren jedoch nicht darum, die Gerichte zu entlasten. Dafür sei ihr Anteil am Gesamtaufkommen der Strafverfahren viel zu gering. Es gehe vor allem um Prävention.
Tätern werde ihr Fehlverhalten direkt vor Augen geführt. Sie würden festgenommen und noch am selben Tag oder am nächsten Tag verurteilt. Die Strafe folge damit "buchstäblich auf dem Fuße". Beschleunigte Verfahren stärkten auch das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, erklärte Diener.
Beschleunigte Verfahren dürfen nur bei minderschweren Straftaten angewandt werden. Die maximale Freiheitsstrafe beträgt dabei ein Jahr. Klassischerweise kommt das Verfahren bei Ladendiebstählen oder dem Besitz kleinerer Mengen Drogen zum Einsatz. Die Verfahren werden im Saarland zentral beim Amtsgericht Saarbrücken durchgeführt.
Verfahren kommt laut Richterbund vor allem bei Wohnungslosen zum Einsatz
Der Richterbund weist darauf hin, dass beschleunigte Verfahren überwiegend dann zum Einsatz kommen, wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat. Das betreffe sowohl deutsche als auch ausländische Beschuldigte.
Gebe es diese Möglichkeit nicht, müssten die Verfahren wegen unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten eingestellt werden.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.03.2025 berichtet.