Feuerwerks-Verkauf im Saarland gestartet
Wer Feuerwerk für Silvester besorgen will, hat dazu ab heute die Gelegenheit - der Verkauf ist gestartet. Damit die Böllerei sicher bleibt und nicht gefährlich wird, sollte man schon beim Kauf einige Tipps beachten.
Raketen, Böller, Feuerwerksbatterien: Für viele gehört es zum Jahreswechsel dazu, das neue Jahr mit lautem Knallen und bunten Farben zu begrüßen. Die Feuerwerkskörper können ab heute gekauft werden.
Im Gegensatz zu Wunderkerzen und ähnlichen Feuerwerken der Kategorie F1 dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 (etwa Raketen) nur an bestimmten Tagen verkauft werden - und zwar vom 29.12. bis zum 31.12. Fällt einer dieser Tage, wie dieses Jahr, aber auf einen Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28.12. möglich.
Raketen, Böller und ähnliche Kleinfeuerwerke dürfen nach Angaben des saarländischen Verbraucherschutzministeriums nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Um Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder anderes Kleinstfeuerwerk zu kaufen, muss man über zwölf Jahre alt sein.
Auf CE-Zeichen achten
Das Ministerium rät Verbrauchern dazu, nur Feuerwerksartikel zu kaufen, die mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet sind. In der Registriernummer ist auch angegeben, um welche Kategorie des Feuerwerks es sich handelt. Dort steht in der Mitte dann etwa F1 oder F2.
Auch das Hauptzollamt Saarbrücken rät bereits beim Kauf von Feuerwerkskörpern zu Vorsicht. "Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt." Das könne im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen haben.
"Achten Sie auf angebrachte CE-Zeichen und lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise. Fehlen solche Anleitungen und Hinweise, dann gilt: Finger weg!", so die Pressesprecherin des Hauptzollamts, Karin Schmidt.
Teils besondere Erlaubnis nötig
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Strafverfahren. Denn die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen sei verboten und strafbar. Das gelte auch denn, wenn die Kennzeichnung gefälscht sei.
Zudem ist für manche Feuerwerkskörper eine besondere Erlaubnis nötig. Das betrifft auch bereits bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie zum Beispiel Blitzknallsätze.
Über dieses Thema hat auch die UNSERDING Morningshow am 27.12.2024 berichtet.