Verfahren gegen GIU-Geschäftsführer Klein eingestellt
Rund zwei Jahre hat die Staatsanwaltschaft gegen den derzeitigen GIU-Geschäftsführer Klein ermittelt. Er stand im Verdacht der Untreue. Nun ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden.
Die umstrittenen Honorarzahlungen an den ehemaligen Chef der Saarbrücker Wirtschaftsförderungsgesellschaft GIU Martin Welker bleiben strafrechtlich folgenlos. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem SR, dass sie das Verfahren gegen den aktuellen GIU-Geschäftsführer Heinz-Peter Klein eingestellt hat.
Dem 62-Jährigen sei kein Vorsatz nachweisbar gewesen. Er habe sich vor der Auszahlung des Honorars an Welker anwaltlichen Rat eingeholt und sei diesem gefolgt. Weitere Beschuldigte in diesem Verfahren habe es nicht gegeben.
Umstrittene Auszahlung in Millionenhöhe
Klein stand im Verdacht der Untreue. Dabei ging es um 1,8 Millionen Euro, die er an Welker Mitte 2022 auszahlen ließ. Dazu hatte ihm eine renommierte Frankfurter Anwaltskanzlei geraten.
Basis für die Auszahlung war ein einstimmiger Beschluss des GIU-Aufsichtsrates aus dem Jahr 2017, der sich mit Welker auf diese Summe geeinigt hatte. Welker hatte die GIU als Rechtsanwalt beraten und vertreten, dafür aber mehr als ein Jahrzehnt lang keine Honorarrechnungen eingereicht.
Anklage gegen Welker
Gegen Welker hat die Staatsanwaltschaft jüngst Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Er soll von einem befreundeten Bauunternehmer für Aufträge beim Umbau des Ludwigsparkstadions mit 389.000 Euro geschmiert worden sein. Welker bestreitet die Vorwürfe.
GIU ist die Projektentwicklungsgesellschaft der Landeshauptstadt.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 28.01.2025 berichtet.