Blick in das Ludwigsparkstadion in Saarbrücken (Foto: Imago/Jan Huebner)

Vorsorglich weitere 2,1 Millionen für Ludwigspark geplant

  26.09.2022 | 16:25 Uhr

Seit zwei Jahren rollt im umgebauten Ludwigsparkstadion in Saarbrücken wieder der Ball. Aber noch längst sind nicht alle Rechnungen bezahlt. Der Stadtrat soll nun vorsorglich weitere 2,1 Millionen Euro freigeben - etwa falls sich die Stadt bei ausstehenden Rechtsstreitigkeiten nicht durchsetzen kann.

Noch auf einer Baustelle hatte der 1. FC Saarbrücken Ende September 2020 sein erstes Heimspiel im umgebauten Ludwigsparkstadion bestritten. Offiziell fertiggestellt wurde der Ludwigspark erst am 28. Februar dieses Jahres. Aber auch rund sieben Monate später sind noch nicht alle Schlussrechnungen erstellt - teils laufen auch noch Rechtstreitigkeiten.

Von anfangs 16 auf jetzt 48,6 Millionen Euro

Jetzt muss sich der Saarbrücker Stadtrat wieder mit dem Stadion beschäftigen. Der Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt (GMS) empfiehlt dem Rat, "unter dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht" das Budget um weitere 2,1 Millionen Euro auf 48,6 Millionen Euro zu erhöhen.

Bei dem ursprünglichen Beschluss zum Umbau des Stadions 2013 war man von Kosten in Höhe von 16 Millionen Euro ausgegangen.

Wird das Geld tatsächlich benötigt?

Ob das Geld am Ende wirklich benötigt wird, ist noch unklar. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme. Wie aus der Vorlage für die Stadtratssitzung am Dienstag hervorgeht, sind insgesamt noch 176 Vorgänge offen. Kann die GMS ihre Ansprüche, die "in aktuellen Verfahren oder über Gegenforderungen geltend gemacht werden", auch umsetzen, bleibt demnach ein Plus von knapp 200.000 Euro.

Würde hingegen keiner der Ansprüche realisiert, kämen weitere 3,51 Millionen Euro auf die Stadt zu. Das wäre das "Worst-Case-Szenario", von dem der GMS aber nicht erwartet, dass es eintrifft. Mit der nun beantragten Budget-Erhöhung um 2,1 Millionen Euro werde man der Annahme gerecht, "dass nicht alle Prozesse die gewünschte finanzielle Erwartung bringen, der Abschluss rechtlicher Prozesse nicht zeitnah erfolgt", heißt es. Zudem seien darin auch mögliche Nachträge berücksichtigt.

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