Freispruch für ehemaligen Neonazi-Anführer im Yeboah-Prozess

Freispruch für ehemaligen Neonazi-Anführer im Yeboah-Prozess

Barbara Spitzer / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   09.07.2024 | 20:02 Uhr

Seit Ende Februar musste sich der frühere Chef der Saarlouiser Neonazi-Szene, Peter St., vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Ihm wurde psychische Beihilfe zum Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah vorgeworfen. Heute wurde er freigesprochen.

Im zweiten Yeboah-Prozess um Beihilfe zum tödlichen Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis ist der angeklagte ehemalige Neonazi-Anführer Peter St. am Dienstag freigesprochen worden.

Der freigesprochene St. soll nach Angaben des OLG zudem für seine in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit finanziell entschädigt werden. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist nicht bekannt. Die Kosten für das Verfahren werden von der Staatskasse getragen.

Kommentar zum zweiten Yeboah-Prozess: "Der Freispruch für St. war richtig."
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 10.07.2024, Länge: 02:20 Min.]
Kommentar zum zweiten Yeboah-Prozess: "Der Freispruch für St. war richtig."

Richter sehen keinen Vorsatz in Aussage von St.

Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, Peter St. habe einen Gesinnungsgenossen zur Brandstiftung an der Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis ermutigt, habe sich nicht bestätigt, so die Richter. Er habe den Satz "Hier sollte auch mal so was passieren" vor der Tat zwar gesagt, das reiche allerdings nicht aus, um Beihilfe zum Mord aus Rassismus und zum 20-fachen versuchten Mord nachzuweisen.

„Der Senat hat festgestellt, dass die Aussage mit Bezug auf das Asylbewerberheim in Saarlouis gefallen ist, es war aber nicht so, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, dass ein Brandanschlag ausgeübt wird. Deshalb ist er heute freigesprochen worden“, so Corinna Diesel, Pressesprecherin des Oberlandesgerichts.

Video [aktueller bericht, 09.07.2024, Länge: 3:26 Min.]
Ehemalige Neonazi-Anführer wurde im Fall Yeboah freigesprochen

Anklage forderte 6,5 Jahre Haft

Die Anklage hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Sie sah die Anstiftung zur Tat vor allem durch die Zeugenaussage eines ehemaligen Gesinnungsgenossen von Peter St. bestätigt. Dem Gericht erschien die Verbindung zur Tat jedoch zu vage.

„Von der Aussage des Hauptbelastungszeugen hing ganz wesentlich ab, ob eine Verurteilung erfolgen kann oder nicht. Die Aussage hat aus Sicht des Senats keine derartige Konkretisierung ergeben, dass eine Verurteilung erfolgen konnte“, ergänzt Diesel.

Revision angekündigt

Der Anwalt des Angeklagten sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts auf ganzer Linie bestätigt. „Die Verteidigung hat von Anfang an gesagt, dass die Grundlage, auf die der Tatverdacht gestützt wurde, sehr dünn ist. Offenkundig ist es der Verteidigung gelungen, den Senat zu überzeugen“, so Wolfgang Stahl.

Vertreter der Betroffenen des Anschlags kündigten an, in Revision zu gehen, der Freispruch sei nicht nachvollziehbar „Der Wortlaut 'Es soll so etwas passieren' ist eine eindeutige Aufforderung zum Mord, wenn 'so etwas' eine Brandstiftung ist“, sagt Nebenkläger Björn Elberling.

Der mutmaßliche Brandstifter war im Oktober zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall Yeboah wird die Justiz und damit auch die Betroffenen wohl noch weiter beschäftigen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 09.07.2024 berichtet.


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