Haftstrafe für Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

Haftstrafe für Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

Mit Informationen von Patrick Wiermer   05.11.2024 | 15:01 Uhr

Vor dem Landgericht Saarbrücken ist eine 48-jährige Lehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis mit einer zu Tatbeginn erst zwölfjährigen Schülerin.

Die ersten Taten begannen kurz nach dem ersten Corona-Lockdown in den Schulen. Zunächst tauschten die zu Tatbeginn zwölf Jahre alte Siebtklässlerin und ihre heute 48 Jahre alte Klassenlehrerin einer Gemeinschaftsschule private Chatnachrichten aus.

Später schickten sich beide Nacktbilder und pornografische Videos zu, trafen sich häufiger zum Geschlechtsverkehr, der auch auf Videos festgehalten wurde. Einzelne Taten fanden auch in der Schule statt, an der die mittlerweile beurlaubte Lehrerin arbeitete.

Dreieinhalb Jahre Haft

Am Dienstag ist vor dem Landgericht das Urteil gesprochen worden. Die 48-jährige Lehrerin ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin vor Gericht
Audio [SR 3, Patrick Wiermer, 04.11.2024, Länge: 00:42 Min.]
Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin vor Gericht
Vor dem Landgericht Saarbrücken muss sich eine Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Sie hatte sich über zwei Jahre an einer Schülerin vergangen, wie sie zu Prozessbeginn selbst einräumte.

Beschuldigte räumte Taten ein

Die Lehrerin hatte die Taten zu Prozessbeginn vollumfänglich gestanden. Sie habe der Zwölfjährigen, die als schwierige Schülerin galt, helfen wollen, steckte ihr sogar die Prüfungen samt Lösungen durch. Daraus habe sich schnell eine emotionale Abhängigkeit entwickelt. 

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 05.11.2024 berichtet.


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