Urteil im "Glasfaser-Mordprozess": Viermal lebenslänglich

Urteil im "Glasfaser-Mordprozess": Viermal lebenslänglich

mit Informationen von Thomas Gerber   05.02.2025 | 13:23 Uhr

Das Landgericht ist überzeugt: Vier Männer haben den Mord an ihrem Vorarbeiter gemeinschaftlich geplant und begangen. Deshalb verurteilten die Richter die Angeklagten im Glasfaser-Mordprozess viermal eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Am Mittwoch wurde im sogenannten "Glasfaser-Mordprozess" das Urteil vor dem Landgericht in Saarbrücken verkündet. Es verhängte gegen die vier angeklagten Männer viermal die Höchststrafe lebenslänglich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Sie können deshalb nicht bereits nach 15 Jahren auf freien Fuß kommen.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Mord gemeinschaftlich begangen und geplant worden sei. Die Angeklagten hätten das Opfer mit einer List in die Wohnung gelockt und zuvor die Tat genau geplant.

Mord auf Video aufgezeichnet

Den eigentlichen Mord, der sich im März vergangenen Jahres in einer Wohnung in Schmelz-Primsweiler ereignet hat, hatten die vier Angeklagten zudem auf Video aufgezeichnet.

Das 37-jährige Opfer wurde den Angaben zufolge von den Beschuldigten zunächst mit Kabelbinder an Händen und Füßen gefesselt, dann auf grausame Art und Weise gequält, beschimpft, gedemütigt und schließlich getötet.

Urteil im "Glasfaser-Mordprozess": Viermal lebenslänglich
Audio [SR 3, Moderation: Simin Sadeghi/im Gespräch SR-Reporter Thomas Gerber, 05.02.2025, Länge: 04:18 Min.]
Urteil im "Glasfaser-Mordprozess": Viermal lebenslänglich

Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgt mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls lebenslange Freiheitsstrafen beantragt hatte.

Drei Verteidiger hatten hingegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt und dies damit begründet, dass die Angeklagten ihren Landsmann nicht vorsätzlich hätten töten wollen, sondern ihm lediglich eine Art Abreibung verpassen wollten.

Der Anwalt des vierten Angeklagten plädierte auf Freispruch. Sein Mandant war auf den Videos, die die Angeklagten von der Tat gemacht hatten, nicht zu sehen.

Hohes Sicherheitsaufgebot

Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch gab es im Gericht deutlich mehr Sicherheitskontrollen. Denn im Dezember hatte ein Angehöriger des Opfers einer Zeugin via TikTok gedroht, sie zu ermorden. Der Gerichtssaal war daraufhin geräumt und auf gefährliche Gegenstände abgesucht worden.

Die Frau wurde später unter Polizeischutz als Zeugin vernommen, machte aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen den Angehörigen des Opfers wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.02.2025 berichtet.


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