Silvester. Feuerwerk in der Nacht. (Foto: IMAGO / CHROMORANGE)

Die Regeln fürs Silvesterfeuerwerk – wann saftige Strafen drohen

  27.12.2023 | 11:13 Uhr

Ab wann gibt es Böller und Feuerwerk in saarländischen Geschäften? Wann dürfen sie gezündet werden? Was gibt es zu beachten und welche Strafen drohen bei Verstößen? Der SR.de-Ratgeber rund ums Silvesterfeuerwerk.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, das ist ab Donnerstag auch in den Regalen der Supermärkte erkennbar – denn dann startet wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester.

Wer zum Jahreswechsel böllern oder Feuerwerk zünden will, sollte allerdings einige Regeln beachten. Ansonsten können saftige Strafen drohen.



Prüfsiegel wichtig - sonst hohe Strafen möglich

So warnt der Bundesverband Pyrotechnik e. V. eindringlich vor illegalem Feuerwerk: "Zoll und Polizei haben in den letzten Wochen neue Funde illegaler Pyrotechnik gemeldet. Die verwendeten Substanzen und Mengen sind mitunter brandgefährlich und bergen ein großes Verletzungsrisiko", erklärt der Vereinsvorsitzende Ingo Schubert.

Der größte Teil insbesondere schwerer Verletzungen durch Feuerwerk sei durch illegale Böller und Raketen verschuldet. Daher sollte ausschließlich geprüftes Feuerwerk abgebrannt werden. Dieses sei anhand des aufgedruckten CE-Siegels und einer Zulassungsnummer leicht erkennbar.

Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Gegenständen von bedeutendem Wert kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Darauf macht das Bundesinnenministerium aufmerksam.

Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher "Feuerwerksspielzeug") dürfen von Personen über zwölf Jahren benutzt werden. Silvesterfeuerwerk gehört laut Ministerium zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese können über 18-Jährige zwar bereits ab Donnerstag kaufen. Abbrennen dürfen sie diese allerdings nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Vier besondere Typen der Kategorie F2 dürfen aber auch an Silvester und Neujahr nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis abgebrannt werden. Das sind:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer
  • pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gilt ebenso: Es darf nur von Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden. Bei Verstößen gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen kann laut Bundesinnenministerium eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wo das Abbrennen verboten ist

Auch sicheres Feuerwerk darf nicht überall gezündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern und Bereichen mit großer Menschenansammlung ist es demnach generell verboten.

Rücksicht nehmen sollte man laut Schubert vom Bundesverband Pyrotechnik aber auch auf Tiere. "Respekt vor Tieren, älteren Menschen sowie Rettungskräften sollte selbstverständlich sein. Wer Feuer trägt, trägt auch Verantwortung".

Für Tiere kann Silvester zur Tortur werden. Denn sie reagieren besonders sensibel auf Geräusche. Der plötzlich auftretende, ungewohnte Lärm in der Silvesternacht versetzt sie in Angst und Schrecken. Hier finden Halterinnen und Halter von Haustieren Tipps, wie sie ihre Lieblinge bestmöglich auf das Feuerwerk vorbereiten und sie währenddessen beruhigen können.

Auch für Kriegstraumatisierte kann die Silvesternacht sehr herausfordernd sein – Böller und Raketen können traumatische Erinnerungen wachrufen. Kriegsgeflüchtete, die das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester nicht kennen, sollten über diese Tradition deshalb am besten vorab informiert werden.

„Dafür zu sensibilisieren ist immer eine gute Idee, vor allem die Geflüchteten darauf vorzubereiten“, sagt Tanja Michael, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Saar-Universität. So könnten sie selbst entscheiden, ob sie die Nacht lieber drinnen, allein oder in einer größeren Gruppe verbringen möchten.

Wie schädlich ist Feuerwerk wirklich?

Pro Jahr werden laut Umweltbundesamt in ganz Deutschland rund 2050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt – 75 Prozent davon in der Silvesternacht. Das entspricht knapp einem Prozent der Gesamtmenge an Feinstaub, die jährlich freigesetzt wird. 

Wie hoch die tatsächliche Belastung in den einzelnen Orten dann ist, das hängt vor allem vom Wetter ab. Regnet es in der Silvesternacht – wie es in diesem Jahr höchstwahrscheinlich der Fall sein wird –, wird der Staub zum Beispiel schneller aus der Luft gewaschen, bei starkem Wind wird er weitflächig verteilt. 

Grenzwerte überschritten 

Je nach Wetterlage können laut saarländischem Umweltministerium in der Silvesternacht die höchsten Tagesmittelwerte des ganzen Jahres auftreten. Das sei oft auch damit verbunden, dass der Tagesgrenzwert, den die EU vorgibt, überschritten werde. In einem Kalenderjahr darf dieser Wert, der bei 50 µg/m3 für die beim Böllern freigesetzten Partikel liegt, 35 Mal überschritten werden. 

So oder so: Expertinnen und Experten sind sich einig, dass Feinstaub gesundheitsgefährdend ist – sowohl bei kurzfristiger hoher Belastung als auch bei langfristiger Belastung. Die Auswirkungen können von vorübergehenden Schwierigkeiten mit der Atmung bis hin zu Herz-Kreislauf-Problemen reichen. 

0,00013 Prozent der CO2-Emissionen 

Zu viel Feinstaub birgt also vor allem gesundheitliche Risiken. Anders ist das beim freigesetzten CO2, das als Treibhausgas langfristig den Klimawandel beschleunigt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist das Silvesterfeuerwerk für rund 0,00013 Prozent der jährlichen deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich.  

Ein „verschwindend geringer“ Anteil, findet der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk. Auch das Umweltbundesamt spricht von einer „geringen Bedeutung“, die die CO2-Emissionen aus Silvesterfeuerwerk auf die Umwelt haben. 


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