Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Thomas Gerber   07.04.2025 | 13:44 Uhr

Fast zwei Jahre nach dem E-Scooter-Unfall mit zwei toten Jugendlichen hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Saarbrücken eingeräumt, an jenem Tag deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Das Urteil lautet: 18 Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Im Prozess um den tödlichen E-Scooter-Unfall mit zwei Jugendlichen hat der angeklagte Autofahrer am Montag ein Geständnis vor dem Saarbrücker Amtsgericht abgelegt und den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt.

Der 46-Jährige erklärte, er sei damals zu schnell gefahren und entschuldigte sich bei den Angehörigen. Kurz vor dem Unfall soll der Mann sein Fahrzeug beschleunigt haben. Laut Gutachten war der Mann mit etwa 65 bis 71 Stundenkilometern unterwegs – statt der an der Unfallstelle erlaubten 20 Stundenkilometer. Der Unfall wäre für den Angeklagten vermeidbar gewesen - auch wenn die beiden Jugendlichen die Fußgängerampel bei Rot überquert hatten.

Video [aktueller bericht, 07.04.2025, Länge: 2:54 Min.]
Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Nebenklage legt wohl Berufung ein

Der Richter sprach von einem erheblichen Maß an Fahrlässigkeit, setzte die Strafe von 18 Monaten aber dennoch zur Bewährung aus.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten ähnlich argumentiert, der Vertreter der Nebenklage aber sah die Schwelle der Fahrlässigkeit überschritten. Er verglich den Unfall mit einem illegalen Autorennen, sah einen bedingten Tötungsvorsatz und legt vermutlich Berufung ein.

Rückblick:

Am späten Abend des 6. Juni 2023 war es in der Saarbrücker Innenstadt zu dem verheerenden Unfall gekommen. Ein 16-Jähriger und eine 17-Jährige waren gegen 23.30 Uhr zusammen auf einem E-Scooter unterwegs.

An der Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Viktoriastraße wurden sie von dem Auto erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Sie erlagen ihren schweren Verletzungen.

Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt
Audio [SR 3, Moderation: Simin Sadeghi, 07.04.2025, Länge: 03:42 Min.]
Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 07.04.2025 berichtet.


Mehr zu dem tödlichen E-Scooterunfall

Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Prozess zu tödlichem E-Scooterunfall startet im April
Vor dem Amtsgericht Saarbrücken muss sich Anfang April ein Mann wegen eines tödlichen E-Scooterunfalls in Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Der Prozess hatte eigentlich bereits im September beginnen sollen.

Auftakttermin steht
Tödlicher E-Scooter-Unfall in Saarbrücken: Prozess beginnt im September
Über ein Jahr nach dem tödlichen Scooterunfall in Saarbrücken beginnt Mitte September der Prozess gegen einen 45-jährigen Autofahrer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Bei dem Unfall waren ein 16-jähriger Junge und ein 17 Jahre altes Mädchen ums Leben gekommen.

Vorläufiges Gutachten
Tödlicher E-Scooter-Unfall in Saarbrücken wäre vermeidbar gewesen
Im Juni vergangenen Jahres starben zwei Jugendliche auf ihren E-Scootern, nachdem sie in Saarbrücken von einem Auto erfasst worden waren. Ein Gutachten kommt zu dem vorläufigen Schluss: Der Unfall wäre vermeidbar gewesen.

Genaue Unfallursache noch unklar
Zwei Menschen in Saarbrücker Innenstadt bei Unfall mit E-Scooter gestorben
In der Nähe des Saarbrücker Hauptbahnhofes sind am Dienstagabend ein Auto und ein E-Scooter zusammengestoßen. Durch den schweren Unfall sind zwei Personen, die mit dem E-Scooter unterwegs waren, gestorben. Die genaue Unfallursache muss noch geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Autofahrer Ermittlungen aufgenommen.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja