Tödlicher E-Scooter-Unfall: Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt
Fast zwei Jahre nach dem E-Scooter-Unfall mit zwei toten Jugendlichen hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Saarbrücken eingeräumt, an jenem Tag deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Das Urteil lautet: 18 Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Im Prozess um den tödlichen E-Scooter-Unfall mit zwei Jugendlichen hat der angeklagte Autofahrer am Montag ein Geständnis vor dem Saarbrücker Amtsgericht abgelegt und den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt.
Der 46-Jährige erklärte, er sei damals zu schnell gefahren und entschuldigte sich bei den Angehörigen. Kurz vor dem Unfall soll der Mann sein Fahrzeug beschleunigt haben. Laut Gutachten war der Mann mit etwa 65 bis 71 Stundenkilometern unterwegs – statt der an der Unfallstelle erlaubten 20 Stundenkilometer. Der Unfall wäre für den Angeklagten vermeidbar gewesen - auch wenn die beiden Jugendlichen die Fußgängerampel bei Rot überquert hatten.
Nebenklage legt wohl Berufung ein
Der Richter sprach von einem erheblichen Maß an Fahrlässigkeit, setzte die Strafe von 18 Monaten aber dennoch zur Bewährung aus.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten ähnlich argumentiert, der Vertreter der Nebenklage aber sah die Schwelle der Fahrlässigkeit überschritten. Er verglich den Unfall mit einem illegalen Autorennen, sah einen bedingten Tötungsvorsatz und legt vermutlich Berufung ein.
Rückblick:
Am späten Abend des 6. Juni 2023 war es in der Saarbrücker Innenstadt zu dem verheerenden Unfall gekommen. Ein 16-Jähriger und eine 17-Jährige waren gegen 23.30 Uhr zusammen auf einem E-Scooter unterwegs.
An der Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Viktoriastraße wurden sie von dem Auto erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Sie erlagen ihren schweren Verletzungen.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 07.04.2025 berichtet.