Prozess zu tödlichem E-Scooterunfall startet im April

Prozess zu tödlichem E-Scooterunfall startet im April

mit Informationen von Thomas Gerber   22.03.2025 | 09:29 Uhr

Vor dem Amtsgericht Saarbrücken muss sich Anfang April ein Mann wegen eines tödlichen E-Scooterunfalls in Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Der Prozess hatte eigentlich bereits im September beginnen sollen.

Im Juni 2023 hatte sich in Saarbrücken ein schwerer Verkehrsunfall ereignet, bei dem zwei Jugendliche ums Leben kamen. Ein Mann hatte damals im Kreuzungsbereich Viktoria/Bahnhofstraße an einer Fußgängerampel mit seinem Auto einen Scooter erfasst, auf dem ein 16-Jähriger und eine 17-Jährige gemeinsam unterwegs waren. Die beiden jungen Leute wurden meterweit durch die Luft geschleudert und tödlich verletzt.

Ursprünglich hatte der Prozess gegen den Autofahrer bereits im vergangenen Jahr im September starten sollen. Der Termin musste dann aber aufgrund eines Verteidigerwechsels des Angeklagten neu angesetzt werden.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung in zwei Fällen vor. Ein Gutachten hatte ergeben, dass der Unfall vermeidbar gewesen war. Für das Verfahren vor dem Amtsgericht ist lediglich ein Prozesstag angesetzt.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte auf SR-Anfrage, die Vernehmung von Zeugen sei nicht erforderlich, da das Sachverständigengutachten eindeutig sei. Sein Mandant sei demnach eindeutig zu schnell unterwegs gewesen. Im Unfallbereich gilt Tempo 20.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 22.03.2025 berichtet.


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