Prozess um Saarlouiser Sexarbeiterin unterbrochen

Prozess um Saarlouiser Sexarbeiterin unterbrochen

Mit Informationen von Thomas Gerber   12.03.2025 | 18:29 Uhr

Mit dreimonatiger Verspätung ist am Mittwoch der Prozess gegen eine Sexarbeiterin aus Saarlouis wegen Freiheitsberaubung und schweren Raubes gestartet. Eigentlich wurde auch schon ein Urteil erwartet – jetzt soll aber zunächst ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Der Prozess wird daher in ein paar Wochen fortgeführt.

Der Prozess gegen eine Sexarbeiterin, die einen ihrer Kunden bedroht, ausgeraubt und erpresst haben soll, ist unterbrochen worden. Nachdem die 28-jährige Bulgarin am Mittwoch vor dem Landgericht erstmals angab, zum Tatzeitpunkt Drogen und Alkohol konsumiert zu haben, will das Gericht die Angeklagte nun psychiatrisch begutachten lassen. Es komme eine Unterbringung in einer Entziehungsklinik in Frage.

Angeklagte soll Mann mit Messer bedroht und ausgeraubt haben

Laut Anklage soll die Angeklagte im Dezember 2021 einen 57 Jahre alten Stammkunden aus dem Kreis St. Wendel bei einem Hausbesuch zunächst komplett entkleidet und dann gefesselt haben. Danach soll sie den Mann mit einem Messer bedroht haben, um an die Zugangsdaten für sein Online-Banking zu gelangen.

Sie konnte so noch am Tatabend rund 1000 Euro auf ihr eigenes Konto überweisen. Später soll sie dann noch weitere 2000 Euro gefordert und dem Mann mit der Veröffentlichung von kompromittierenden Fotos gedroht haben, die sie unter anderem dem Arbeitgeber ihres Kunden zusenden wollte. Der Versuch, die 2000 Euro am Geldautomaten abzuheben scheiterte jedoch, da das Tageslimit durch die Überweisung bereits überschritten war.

Prozess wird im April fortgesetzt

Vor Gericht räumte die Angeklagte die Vorwürfe am Mittwoch teilweise ein. Daran, dass sie den Mann mit einem Messer bedroht habe, könne sie sich aber aufgrund des Drogenkonsums nicht mehr erinnern. Bei der geforderten Summe von 2000 Euro, so ihr Verteidiger, habe es sich um das vereinbarte "Gesamtangebot" für insgesamt vier sogenannte "Begegnungen mit Rollenspiel" gehandelt. Darauf habe sie einen "Vergütungsanspruch" gehabt.

Der 57-Jährige hatte später die Polizei eingeschaltet, nachdem die 28-Jährige ihn zwei Tage nach dem Hausbesuch per Whatsapp erneut bedroht und weiteres Geld von ihm gefordert hatte.

Der Prozess wird am 22. April fortgesetzt. Dann soll unter anderem das Opfer gehört werden.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 12.03.2025 berichtet.


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