Polizeiakten über Kindesmissbrauch in der Saarbahn vergessen

Polizeiakten über Kindesmissbrauch in der Saarbahn vergessen

Mit Informationen von Thomas Gerber   24.01.2025 | 12:30 Uhr

Ein Mann hat offenbar verhindert, dass Ermittlungsakten aus dem Bereich Kinderpornografie in unbefugte Hände gelangen konnten. Eine Mitarbeiterin der Polizei hatte die Akten zuvor in der Saarbahn vergessen.

Im Sommer letzten Jahres hat eine Mitarbeiterin der Polizei eine Plastiktasche mit Ermittlungsakten aus dem Bereich Kinderponografie in der Saarbahn liegen gelassen. Ein ehrlicher Finder hat sie daraufhin bei der Polizei abgegeben und damit offenbar verhindert, dass diese in unbefugte Hände gelangen konnten. Der Mann hatte die Unterlagen nach SR-Informationen in der Saarbahn gefunden und die Polizei eingeschaltet.

Wie das Innenministerium dem SR jetzt bestätigte, ereignete sich der Vorfall bereits Anfang August vergangenen Jahres. Die Mitarbeiterin hatte nach dem Aussteigen bemerkt, dass sie die Akten vergessen hatte und unverzüglich ihren Vorgesetzten informiert.

Mülleimer und Videoaufzeichnungen überprüft

Daraufhin seien zunächst sämtliche Papierkörbe entlang der genutzten Saarbahnstrecke von der Polizei ergebnislos kontrolliert worden. Eine Überprüfung der Videoaufzeichnungen aus der Saarbahn habe dann ergeben, dass die Tasche von einem Fahrgast mitgenommen worden sei. Dieser habe sich dann auch wenig später bei der Polizei Neunkirchen gemeldet und die Tasche abholen lassen.

Das Ministerium geht davon aus, dass außer dem ehrlichen Finder kein Außenstehender in die Akten Einsicht nehmen konnte. Dies habe die Überprüfung der Videoaufnahmen belegt und sei von dem Finder auch glaubhaft versichert worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Datenschutz seien über den Vorfall informiert worden. Beide hätten aber keine Veranlassung gesehen, ein Verfahren einzuleiten.

Disziplinarverfahren gegen Sachbearbeiterin eingestellt

Gegen die Sachbearbeiterin wurde nach Angaben des Ministeriums trotzdem ein Disziplinarverfahren eröffnet, das aber inzwischen eingestellt worden sei. Sie sei lediglich in einem "Sensibilisierungsgespräch" erneut auf den sorgsamen Umgang mit sensiblen Daten und Unterlagen hingewiesen worden. So dürften Ermittlungsakten normalerweise nur in verschließbaren Koffern oder Taschen aber nicht in Plastiktüten etwa zur Bearbeitung im Homeoffice transportiert werden.

Debatte über Begriff "Kinderpornografie"

Rund um den Begriff "Kinderpornografie" gibt es von verschiedenen Stellen Kritik. Der Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern ist zwar weithin gebräuchlich, die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kritisiert aber etwa, dass er die schwere Straftat dahinter verharmlose. Da der Begriff aber offiziell im Strafrecht verwendet wird, nennen wir ihn hier in der Berichterstattung.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.01.2025 berichtet.


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