Verteidigung weist Mordvorwürfe in "Glasfaser-Mordprozess" zurück
Der Prozess rund um einen getöteten Vorarbeiter einer Glasfasermonteur-Gruppe neigt sich dem Ende zu. Die Verteidiger sehen bei den Angeklagten keine Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft kommt zu einem anderen Ergebnis.
Im Prozess gegen vier Syrer, die im März vergangenen Jahres in Schmelz ihren Vorarbeiter getötet haben sollen, haben alle Verteidiger die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Einer der vier Angeklagten beantragte am Freitag vor dem Landgericht Saarbrücken einen Freispruch.
Die Verteidiger der drei anderen räumten eine Tatbeteiligung ihrer Mandanten zwar ein, aber es habe keine Tötungsabsicht bestanden. Wegen seiner Frauengeschichten sollte dem Opfer lediglich eine Abreibung verpasst werden.
Da die drei ihren Arbeitgeber und Vorarbeiter nicht hätten töten wollen, komme lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Frage.
Heimtückisch und aus Habgier getötet
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag hingegen für eine lebenslange Haftstrafe plädiert. Für drei der Beschuldigten beantragte sie auch, die besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Dies würde bedeuten, dass die drei im Falle einer Verurteilung nicht – wie bei lebenslänglich sonst üblich – bereits nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden können.
In ihrem mehr als dreistündigen Plädoyer sah es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass die Angeklagten heimtückisch und aus Habgier getötet hätten.
Neben "monetären" Gründen wie ausstehenden Lohnzahlungen sei es bei der Tat auch um die Wiederherstellung der Familienehre gegangen. Das Opfer habe sexuelle Beziehungen zu den Frauen von zwei der Angeklagten gehabt. Darüber soll sich das Opfer in sozialen Medien lustig gemacht haben.
Urteil für nächste Woche erwartet
Die Nebenklage, die Vertreter der Angehörigen des Opfers, schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft am Freitag weitgehend an. Sie forderten eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe. In allen vier Fällen sei auf eine besonders schwere Schuld zu erkennen.
Das Landgericht will sein Urteil am Mittwoch nächster Woche verkünden.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 30.01.2025 berichtet.